Prof. Dr. Thorsten Kingreen als Sachverständiger in Evaluierungskommission
Die ungewöhnlich weitgehenden Pandemie-Regelungen des Infektionsschutzrechts sollen wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Nach § 5 Absatz 9 IfSG beauftragt das Bundesministerium für Gesundheit daher eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und zu der Frage der Reformbedürftigkeit. Das Ergebnis soll der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt werden.
Als anerkannter Rechtswissenschaftler wurde Prof. Dr. Thorsten Kingreen von der Bundestagsfraktion der Grünen als Sachverständiger vorgeschlagen. Für ihn geht es um die Frage der Schaffung eines Infektionsschutzrechts, das die bislang bestehenden Defizite, insbesondere die schwache Rolle des Parlaments, behebt. „Es hat in den vergangenen Monaten ruckartige und konzeptionell kaum nachvollziehbare Verschiebungen zwischen dezentraler Problembewältigung durch die Länder und einer plötzlichen Zentralisierung durch die sog. Bundesnotbremse gegeben. Ein ganz wichtiger Punkt wird also auf jeden Fall die Föderalismusdiskussion sein“, so Prof. Dr. Kingreen.