Prof. Dr. Thorsten Kingreen als Sachverständiger in Evaluierungskommission

Prof. Dr. Thorsten Kingreen wird als Sachverständiger das Infektionsschutzgesetz evaluieren. (Foto: © Susanne Goldbrunner/UR)Prof. Dr. Thorsten Kingreen wird als Sachverständiger das Infektionsschutzgesetz evaluieren. (Foto: © Susanne Goldbrunner/UR)Auf Vorschlag der Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag wird Prof. Dr. Thorsten Kingreen vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht der Universität Regensburg als Sachverständiger an der externen Evaluation der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mitwirken.
Die ungewöhnlich weitgehenden Pandemie-Regelungen des Infektionsschutzrechts sollen wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Nach § 5 Absatz 9 IfSG beauftragt das Bundesministerium für Gesundheit daher eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und zu der Frage der Reformbedürftigkeit. Das Ergebnis soll der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2021 vorgelegt werden.
Als anerkannter Rechtswissenschaftler wurde Prof. Dr. Thorsten Kingreen von der Bundestagsfraktion der Grünen als Sachverständiger vorgeschlagen. Für ihn geht es um die Frage der Schaffung eines Infektionsschutzrechts, das die bislang bestehenden Defizite, insbesondere die schwache Rolle des Parlaments, behebt. „Es hat in den vergangenen Monaten ruckartige und konzeptionell kaum nachvollziehbare Verschiebungen zwischen dezentraler Problembewältigung durch die Länder und einer plötzlichen Zentralisierung durch die sog. Bundesnotbremse gegeben. Ein ganz wichtiger Punkt wird also auf jeden Fall die Föderalismusdiskussion sein“, so Prof. Dr. Kingreen.
Wichtig ist dem Regensburger Professor, dass es in der Evaluierung nicht um die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen oder gar um Schuldzuweisungen geht, sondern um Hinweise für die Verbesserung des rechtlichen Rahmens für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Das Infektionsgesetz sei auf Masernausbrüche in Kindergärten und bakteriell verunreinigte Dorfteiche zugeschnitten gewesen, nicht aber auf eine Pandemie, die flächendeckende Grundrechtseingriffe unabhängig von individuell zurechenbaren Gefahren erforderlich machte. Das rechtsstaatliche Gefahrenabwehrrecht gehe bislang davon aus, dass in Grundrechte nur eingegriffen werden dürfe, wenn eine hinreichend konkretisierbare Gefahr vorliege oder eine Situation gegeben sei, die typischerweise gefährlich sei. Es sei aber eine Herausforderung, wenn die gesamte Bevölkerung unabhängig von der individuellen Gefährlichkeit schwerwiegende Grundrechtseingriffe hinnehmen müsse. Vor allem die jüngst vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für rechtswidrig erklärten Ausgangsbeschränkungen sieht Prof. Kingreen sehr kritisch.
Die Evaluierung soll dazu beitragen, das Infektionsschutzgesetz in der neuen Legislaturperiode zu reformieren. Denn es gibt, so Prof. Kingreen, in der Tierwelt noch einige Viren, die nur darauf warten, auf den Menschen überzuspringen. Wenn wir Menschen weiter so in die Lebenswelten der Wildtiere vordringen, werde leider gelten: Nach der Pandemie ist vor der Pandemie.
 
 
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