Das Landratsamt Kelheim macht auf die Frist zur Beantragung der Vereinspauschale aufmerksam.

Die Vereinspauschale kann an Vereine gezahlt werden, die eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen, als gemeinnützig anerkannt sind, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und ihren Vereinssitz in Bayern haben. Der Vereinszweck hat der Pflege des Sports zu dienen, außerdem muss der Verein dem Verband angehören und aktive Jugendarbeit leisten.
Diese letzte Voraussetzung ist erfüllt, wenn zum 01.01.2023 die Zahl der Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre mindestens 10 % der Gesamtmitglieder beträgt.