Das Landratsamt Kelheim macht auf die Frist zur Beantragung der Vereinspauschale aufmerksam
Die Anträge müssen heuer bis spätestens 1. März 2024 beim Landratsamt Kelheim, Außenstelle Hemauer Straße 48, (Zi.-Nr. H 209, Herrn Rabl) eingereicht werden. Da es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vereinspauschale kann an Vereine gezahlt werden, die eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen, als gemeinnützig anerkannt sind, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und ihren Vereinssitz in Bayern haben. Der Vereinszweck hat der Pflege des Sports zu dienen, außerdem muss der Verein dem Verband angehören und aktive Jugendarbeit leisten.
Diese letzte Voraussetzung ist erfüllt, wenn zum 01.01.2024 die Zahl der Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre mindestens 10 % der Gesamtmitglieder beträgt.
Die Vereinspauschale kann an Vereine gezahlt werden, die eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen, als gemeinnützig anerkannt sind, geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und ihren Vereinssitz in Bayern haben. Der Vereinszweck hat der Pflege des Sports zu dienen, außerdem muss der Verein dem Verband angehören und aktive Jugendarbeit leisten.
Diese letzte Voraussetzung ist erfüllt, wenn zum 01.01.2024 die Zahl der Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre mindestens 10 % der Gesamtmitglieder beträgt.