Mittwoch, 01. Mai 2024

Aktuelle Nachrichten

Universität und Wissenschaft

Alles nur Käse?

Forschende der Universität Regensburg untersuchen psychologische Unterschiede zwischen Vegetarier*innen und Veganer*innen Wissen vs. Käse:…
Universität Regensburg (Grafik: Universität Regensburg)
Bad Abbach

Bayernpartei Bad Abbach: 02.05.2024

Am Donnerstag, 02. Mai 2024, findet um 19.30 Uhr ein Öffentlicher Politischer Stammtisch der Bayernpartei beim Fischerwirt in Bad Abbach statt.Alle…
Logo Bayernpartei (Grafik: Bayernpartei)
Aktuelle Nachrichten

SPD-Kreisvorstand tagte in Lappersdorf –

Wahlkampf, Klausur und viele spannende Themen Die SPD im Landkreis Regensburg bereitet sich auf den Wahlkampf für die Europawahlen vor – David Ettl…
Die SPD im Landkreis Regensburg bereitet sich auf den Wahlkampf für die Europawahlen vor – David Ettl und Alexander Deml bei der Verteilung der Plakate an die Ortsvereine. (Foto: Hildebrand)
Polizeiberichte Niederbayern

Tödlicher Verkehrsunfall

Bad Abbach (Lkrs. Kelheim): Motorradfahrer gerät in Gegenverkehr und verunglückt tödlich Am Samstag, 27.04.2024, gegen 20:10 Uhr, wurde die…
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)
Kelheim

Festival auf der Kellerwiese –

ACE fordert bessere Beleuchtung für mehr Sicherheit ACE Kelheim Werner Katschke (Foto: Hildebrand/ACE)Die Ehrenamtlichen des ACE sind bundesweit…
ACE Kelheim Werner Katschke (Foto: Hildebrand/ACE)
Bezirk Niederbayern

An Pfingsten geht es „drumherum“

Zum 14. Volksmusikspektakel in Regen werden 2.500 Sänger und Musikanten erwartet Veronika Keglmaier (l.) ist sowohl als Referentin des bezirkseigenen…
Veronika Keglmaier (l.) ist sowohl als Referentin des bezirkseigenen Kulturreferats in der „Wirtshausakademie“, als auch privat mit ihrer Musikgruppe „Lieblingsstück“ vertreten.  (Foto: drumherum/ Niklas Hollermeier)
Mainburg

Mainburg: Bürgerversammlung 2024

BEKANNTMACHUNG BÜRGERVERSAMMLUNG 2024 Die Bürgerversammlung 2024 für die Stadt Mainburg findet am Freitag, den 17. Mai 2024 um 19.00 Uhr in der…
Stadt Mainburg (Grafik: Stadt Mainburg)

Zu bemängeln ist dabei, dass die Ermittlungsbehörden offensichtlich nur der Arbeitshypothese „Korruption im Rathaus“ gefolgt sind und entgegenstehende Aspekte entweder gar nicht erst ermittelt oder schlicht ausgeblendet haben. Dies lässt sich nicht zuletzt der völlig unzureichenden Auswertung durchgeführter Telefonüberwachung entnehmen, in der auch der verfassungsrechtlich geschützte Kernbereich privater Lebensführung in inakzeptabler Weise missachtet worden ist. Intime Gespräche Beteiligter wie auch Verteidigergespräche wurden nicht nur aufgezeichnet, sondern entgegen den klaren gesetzlichen Vorgaben auch nicht gelöscht. Im Übrigen bestimmen sinnentstellende Verschriftungen aufgezeichneter Telefonate durch die Polizei erkennbar die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die ganz offensichtlich auf eine eigene Prüfung verzichtet hat.

Aus rechtlichen Gründen heißt, dass die Staatsanwaltschaft den mit ihrer Anklage präsentierten Sachverhalt aus Sicht der Verteidigung fehlerhaft unter die geltenden rechtlichen Bestimmungen subsumiert. So hat die Staatsanwaltschaft aus Sicht der Verteidigung etwa hinsichtlich des Vorwurfs der Vergabe des Nibelungenkasernenareals an einen namhaften Spender aus dem Kommunalwahlkampf 2014 nicht in gebotener Weise berücksichtigt, dass der Bundesgerichtshof für Strafsachen bereits im Jahr 2004 eine wesentliche tatbestandliche Einschränkung der Korruptionsdelikte in Zusammenhang mit der nicht nur erlaubten, sondern verfassungsrechtlich sogar erwünschten Einwerbung von Wahlkampfspenden vorgenommen hat. Entsprechend ist es bei der rechtlichen Bewertung von Wahlkampfspenden geboten, dem besonderen Spannungsverhältnis Rechnung zu tragen, in dem sich ein Oberbürgermeister als Amtsträger zwangsläufig befindet, der im Rahmen seiner Dienstausübung Entscheidungen ausschließlich im Interesse der Stadt zu treffen hat, und zwar auch dann, wenn diese Entscheidungen Unterstützer seines Wahlkampfes betreffen sollten oder etwa Förderer von Sportvereinen.

Aus Sicht der Verteidigung kann bei gebotener Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und der in diesem Zusammenhang thematisierten tatsächlichen Gegebenheiten ein strafrechtlich relevanter Vorwurf gegen Oberbürgermeister Wolbergs nicht erhoben werden.

München, 02.11.2017

Gez.

Peter Witting
- Rechtsanwalt -

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