Wer einen Streich spielen wolle, müsse darauf achten, dass keine Menschen zu Schaden kommen beziehungsweise fremdes Eigentum beschädigt wird, so Schmidt. „Viele Streiche sind allerdings schlicht Sachbeschädigungen. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden“, erklärt Schmidt weiter. Das kann beispielsweise beim Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier passieren, wenn dabei Kratzer im Lack entstehen. „Das ist dann kein harmloser Streich mehr, sondern eine Sachbeschädigung“, so Schmidt.
Wer beim Umherziehen Parkbänke oder Haltestellenhäuschen zerstört, der begeht „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“, weil dabei Gegenstände beschädigt oder zerstört werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. In diesem Fall müssen die Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Außerdem sind sie schadenersatzpflichtig, das heißt, sie müssen den entstandenen Schaden ersetzen beziehungsweise bezahlen.
Auch wer nur mit einer Streiche spielenden Gruppe umherzieht, sich aber nicht an den Streichen beteiligt, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zur Verantwortung gezogen werden, wenn es dabei zu Schäden kommt. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung.
Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer solchen Straftat werden, zögern Sie bitte nicht, den Notruf 110 zu wählen.
Mehr zum Thema Vandalismus unter: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/taeter-von-vandalismus/
https://www.polizeifürdich.de/deine-themen/sachbeschaedigung.html
Polizeipräsidium Oberpfalz
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