Welche weiterführende Schule soll unser Kind besuchen? Wer ist zuständig? Werden die anfallenden Fahrtkosten übernommen?
Das Landratsamt Kelheim ist als Aufgabenträger zuständig für die notwendige Beförderung von Schülern bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 zu öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (z. B. Berufsgrundschuljahr), wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist.
Die Wahl der Schule steht den Erziehungsberechtigten grundsätzlich frei. Eine Beförderungspflicht besteht jedoch nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildung- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Der Vergleich der anfallenden Fahrtkosten ist maßgebend.
Wichtig ist daher, Kinder im Zweifelsfall erst nach vorheriger Rücksprache mit den Sachbearbeiterinnen der Schülerbeförderung im Landratsamt Kelheim an der jeweiligen Schule schriftlich anzumelden, um die Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis Kelheim sicher zu stellen.
Im Landkreis Kelheim befinden sich Realschulen in Abensberg, Mainburg und Riedenburg, eine Wirtschaftsschule in Abensberg, Gymnasien in Kelheim, Mainburg und Rohr i. NB. und eine Fachoberschule und Berufsoberschule in Kelheim
Erstattung der Fahrtkosten ab Jahrgangsstufe 11: