Verkehrsunfälle

Essing (Lkrs. Kelheim): Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Polizei Niederbayern (Symbolfoto)Am Samstag, den 10.02.2024, um circa 13 Uhr, fuhr eine 20-jährige Landkreisbewohnerin einen geparkten Pkw an und verursachte dabei einen Sachschaden in Höhe von etwa 1.000 Euro. Die Unfallverursacherin entfernte sich sodann von der Unfallstelle, ohne ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und parkte ihren Pkw wenige hundert Meter weiter. Der Vorfall konnte jedoch von einer Zeugin beobachtet werden, welche die Polizeiinspektion Kelheim über den Sachverhalt unterrichtete. Die Fahrzeugführerin erwartet nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Riedenburg (Lkrs. Kelheim): Verkehrsunfall mit Personenschaden
Am Samstag, den 10.02.2024, gegen 19 Uhr, bog ein 21-jähriger Landkreisbewohner mit seinem Pkw von der KEH13 auf die St2230 ab und übersah dabei einen Motorradfahrer, welcher die St2230 bevorrechtigt befuhr. Der geschädigte Motorradfahrer stürzte nach einem Zusammenstoß mit dem Pkw und wurde im Anschluss leicht verletzt in ein Krankenhaus verbracht.
 

Sachbeschädigung

Essing (Lkrs. Kelheim): Fensterscheibe eingeworfen
Am Samstag, den 10.02.2024, gegen 21 Uhr, warf ein bislang unbekannter Täter eine Bierflasche gegen die Fensterscheibe eines Hauses in der Schellnecker Straße und beschädigte diese dadurch. Dies geschah im Zusammenhang mit der Faschingsveranstaltung in Essing.
Da der Tatnachweis noch nicht gesichert ist, werden Zeugen gebeten, die sachdienliche Angaben machen können, sich unter 09441/5042-0 zu melden.
 

Fahren ohne Fahrerlaubnis und Ermächtigen dazu

Essing (Lkrs. Kelheim): Sohn fährt ohne Fahrerlaubnis - Vater sitzt auf Beifahrersitz
Am 10.02.2024 wurde ein Pkw in Riedenburg, welcher die St2231 befuhr, einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Am Steuer saß dabei ein 18-jähriger Heranwachsender aus Altmannstein und auf dem Beifahrersitz sein 37-jähriger Vater.
Nach kurzer Zeit konnte durch die Beamten ermittelt werden, dass der Kraftfahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, weshalb gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.
Auch den Vater erwartet ein Strafverfahren. Dieser ermächtigte seinen Sohn mit dem Pkw zu fahren, obwohl er wusste, dass dieser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Die Begründung, dass der Sohn noch Übung vor der anstehenden Fahrprüfung sammeln wolle, genügt nicht als Rechtfertigungsgrund für das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
 
 
 
Ragaller Simon
Polizeikommissar
Polizeiinspektion Kelheim
stellv. Dienstgruppenleiter
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