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Der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest (HPAI) im Ausbruchsbestand, Gemeinde Train ist erloschen

Landkreismotto (Symbolfoto)Die Untersuchungen von anderen Geflügelbeständen in der Schutzzone und 10 km-Überwachungszone ergaben keine Hinweise auf weitere HPAI-Krankheitsfälle. Somit können die im Landkreis Kelheim eingerichtete Schutz- und 10 km-Überwachungszone mit Wirkung zum Samstag, den 01.04.2023 aufgehoben werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kommt bei seiner letzten Risikobewertung hinsichtlich der HPAI zum Schluss, dass in Bayern „das Risiko der Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln sowie der dynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa weiterhin ebenfalls als hoch eingestuft“ wird.
Das Veterinäramt Kelheim empfiehlt deshalb Hausgeflügel von Wildgeflügel getrennt zu halten. Insbesondere empfehlen wir Ihnen:
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nicht im Freien, damit keine Wildvögel angelockt werden.
  • Nutzen Sie vorhandene Freiläufe mit Überdachung und seitlicher Zäunung, damit keine Wildvögel eindringen können.
Weiterhin verweisen wir auf die noch geltenden Regeln zur erhöhten Biosicherheit in der Geflügelhaltung und beim Handel mit Geflügel.
Die dazugehörigen Allgemeinverfügungen finden Sie hier:
 
Sonja Endl
Stellv. Pressesprecherin
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