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Das Landratsamt Kelheim ist als Aufgabenträger zuständig für die notwendige Beförderung von Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 zu öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (z. B. Berufsgrundschuljahr), wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist.
Landkreislogo 50 Jahre (Grafik: Landratsamt Kelheim)Die Wahl der Schule steht den Erziehungsberechtigten grundsätzlich frei. Eine Beförderungspflicht besteht jedoch nur zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Der Vergleich der anfallenden Fahrtkosten ist maßgebend.
Wichtig ist daher, Kinder im Zweifelsfall erst nach vorheriger Rücksprache mit den Sachbearbeiterinnen der Schülerbeförderung im Landratsamt Kelheim an der jeweiligen Schule schriftlich anzumelden, um die Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis Kelheim sicher zu stellen.
Im Landkreis Kelheim befinden sich Realschulen in Abensberg, Mainburg und Riedenburg, eine Wirtschaftsschule in Abensberg, Gymnasien in Kelheim, Mainburg und Rohr i. NB. und eine Fachoberschule, Berufsoberschule und Berufsfachschule für Kinderpflege in Kelheim.
Erstattung der Fahrtkosten ab Jahrgangsstufe 11
Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen müssen die Fahrkarten selbst kaufen. Die Wahl der Schule steht jedem grundsätzlich frei, Fahrtkosten können jedoch nur für den Besuch der nächstgelegenen Schule dieser Schulart erstattet werden.
Die Erstattung erfolgt auf Antrag mit den Originalfahrkarten und der Schulbestätigung für das vergangene Schuljahr und ist bis spätestens 31.10.2023 beim Landratsamt Kelheim einzureichen – es gilt die Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Es werden nur die Kosten der notwendigen Beförderung abzüglich dem Eigenanteil von derzeit 490 Euro pro Familie erstattet.
Der Eigenanteil kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise entfallen.
Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges
Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges kann nur anerkannt werden, wenn die Fahrten notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher sind. Der erforderliche Antrag ist zu Beginn des Schuljahres einzureichen, spätestens jedoch am 31.10.2023 für das vergangene Schuljahr.
Die Antragsformulare sind beim Landratsamt Kelheim, bei den Schulen und unter www.landkreis-kelheim.de erhältlich.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter 09441 207-3530, -3531, -3532, -3533.
 
Lukas Sendtner
stellvertretender Stabsstellenleiter
Pressesprecher
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