FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Kelheim und seiner Dienststellen

Laut Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kelheim vom 02.11.2021, Nr. 33-5300-AllgV/061 -Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Kelheim aufgrund eines hohen regionalen Ausbruchsgeschehens- heißt es in Absatz 1: „In Abweichung zu § 2 Abs. 1 Satz 1 der 14. BayIfSMV gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener öffentlicher Fahrzeugbereiche, Kabinen und Ähnlichem die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormten Standard“.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Bevölkerung, diese Regelung ab heute Mittwoch, den 03.11.2021 zu berücksichtigen. Vielen Dank.
Sonja Endl
Pressestelle
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