Vorläufiges Ergebnis

Damit haben im Landkreis Kelheim 2,46 % der 88.606 Stimmberechtigten das Volksbegehren „Abberufung des Landtags“ unterzeichnet.
Das Ergebnis für den Landkreis (Stimmberechtigte, Eintragungen und Prozentangabe) können Sie unserer Landkreishomepage unter der Rubrik „Landkreis“, „Wahlen“, Unterrubrik „Volksbegehren“ entnehmen.
Das bayernweite Ergebnis des Volksbegehrens können Sie direkt dem Internetangebot des Landesamtes für Statistik (https://www.statistik.bayern.de/wahlen/volksbegehren/index.html)
unter der Rubrik „Wahlen“, „Volksbegehren“, „Vorläufiges Ergebnis“ entnehmen.
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Zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens ist es gemäß Art. 83 Landeswahlgesetz (LWG) erforderlich, dass sich mindestens eine Million Stimmberechtigte in Bayern in die Eintragungslisten eingetragen haben.
Das endgültige Ergebnis für den Landkreis Kelheim steht vorrausichtlich am Mittwoch, den 03. November 2021 fest.
Sonja Endl
Pressestelle
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