Ab dem 15. März 2023 können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Entlastung beantragen

Hagl-Kehl äußerte auch Kritik am Verfahren: „Versprochene Entlastungen wie die Einmalzahlung müssen schneller ankommen. Ein halbes Jahr nach Ankündigung hat der Antragsstart zu lange gedauert. Zudem ist die Antragsstellung aufwendig. Das zeigt, dass wir hier besser werden müssen und auch für unsere Verwaltungsstrukturen ein neues Deutschlandtempo brauchen.“
Die Einmalzahlung können alle Studierenden beantragen, die zum 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Das sind derzeit etwa 2,95 Millionen. Anspruchsberechtigt sind auch 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und -fachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses. Die Einmalzahlung kann online über www.einmalzahlung200.de beantragt werden. Nötig sind dafür ein BundID-Konto sowie die Funktion des Online-Ausweises oder ein Elster-Zertifikat.
Wahlkreisbüro Rita Hagl-Kehl
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