Prof. Kühling überreicht als Vorsitzender der Monopolkommission Minister Scheuer das Bahngutachten
Als Vorsitzender der Monopolkommission hat der Regensburger Jurist Prof. Dr. Jürgen Kühling am 20. Juli 2021 Bundesverkehrsminister Scheuer das 8. Sektorgutachten Bahn übergeben. Die Kommission macht in ihrer Studie Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnmarkt und geht insbesondere auf die Rechtsgrundlagen für die Einführung des Deutschlandtaktes, die geplante Eigenkapitalerhöhung des Bundes zugunsten des DB-Konzerns und die Digitalisierungschancen im Eisenbahnsektor ein.
Mit dem Deutschlandtakt plant das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ins Leben gerufene „Zukunftsbündnis Schiene“ die Einführung eines für ganz Deutschland abgestimmten Zugfahrplans. Er sieht vor, dass in den größten deutschen Städten alle 30 Minuten Fernverkehrszüge ankommen und dass auf ihre Ankunftszeit die Verbindungen im Regionalverkehr abgestimmt werden. Durch diese Taktung sollen mehr Züge fahren, die Anschlüsse verbessert und dadurch die Reisezeiten verringert werden. Das Ziel der Umstellung ist es, bis 2030 doppelt so viele Fahrgäste wie heute zu transportieren und den Marktanteil des Schienengüterverkehrs auf mindestens 25 Prozent zu steigern. Um den Deutschlandtakt langfristig zu etablieren, sind in den kommenden Jahren rechtliche Anpassungen, etwa beim Zuweisungsverfahren von Schienenwegen oder bei der Einführung von Systemtrassen notwendig. „Der Deutschlandtakt ist eine Riesenchance für die Mobilitätswende. Aber nur, wenn es nicht ein DB-Takt wird“, so Prof. Dr. Jürgen Kühling. Daher spricht sich die Monopolkommission für eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der Rechtsgrundlagen aus und empfiehlt, im Fernverkehr ein Ausschreibungs- oder Konzessionsmodell einzuführen. Dies ermögliche es allen Eisenbahnverkehrsunternehmen, am Deutschlandtakt teilzunehmen.
Für 2019 und 2020 kündigte die Bundesregierung eine Eigenkapitalerhöhung des DB-Konzerns an. Die Monopolkommission warnt in diesem Zusammenhang vor möglichen Wettbewerbsverzerrungen. Da derzeit nicht gewährleistet werden könne, dass die finanziellen Mittel ausschließlich der Schieneninfrastruktur zugutekommen, sei eine vertikale Trennung der Schieneninfrastruktur vom restlichen Konzern empfehlenswert. Bei der gegenwärtigen Struktur des DB-Konzerns sei es zielführender die Schieneninfrastruktur über Zuschüsse für Neu-, Ausbau- und Ersatzmaßnahmen zu fördern. Zudem empfiehlt die Kommission die Folgen der Covid-19-Pandemie für den Bahnverkehr in wettbewerbsneutraler Weise abzufangen: etwa durch eine Infrastrukturkostenförderung oder eine zeitlich begrenzte Umsatzverlusterstattung für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Über die Monopolkommission
Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter anderem die Erstellung eines Sektorgutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Eisenbahnmärkten untersucht. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. Den Vorsitz der Monopolkommission hat seit September 020 Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M., Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Universität Regensburg, inne.
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