Verkehrsunfallflucht
Langquaid (Lkrs. Kelheim): Nach Unfall im Begegnungsverkehr geflüchtet

Zeugenhinweise nimmt die Polizeiinspektion Kelheim unter der Nr. 09441/5042-0 entgegen.
Sachbeschädigung an Kfz
Hausen (Lkrs. Kelheim): Durch Buttersäure hoher Sachschaden an zwei Fahrzeugen entstanden
Im Zeitraum vom 23.01.2023, 16:30 Uhr, bis zum 24.01.2023, 08:00 Uhr, beschädigte ein bislang unbekannter Täter zwei Fahrzeuge mit einer stark riechenden Substanz. Die Fahrzeuge waren vor einem Anwesen in der Straße „Am Altbach“ geparkt. Aufgrund des typischen Geruchs dürfte es sich hierbei um sog. Buttersäure handeln. Die hierdurch entstandenen Reinigungskosten befinden sich im oberen vierstelligen Bereich. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Etwaige Zeugen werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Kelheim unter der Nr. 09441/5042-0 in Verbindung zu setzen.
Sachbeschädigung an Kfz
Neustadt a. d. Donau (Lkrs. Kelheim): Geparktes Fahrzeug zerkratzt
Im Zeitraum vom 22.01.2023, 19:00 Uhr, bis zum 24.01.2023, 09:00 Uhr, beschädigte ein bislang unbekannter Täter ein Fahrzeug in Neustadt an der Donau. Der schwarze Toyota war im Bereich der Föhrengasse abgestellt worden. Im Tatzeitraum wurden sowohl die Fahrzeugfront, als auch das Fahrzeugheck mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt. Der Sachschaden liegt im vierstelligen Bereich.
Etwaige Zeugen werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Kelheim unter der Nr. 09441/5042-0 in Verbindung zu setzen.
Trunkenheit im Verkehr
Kelheim (Lkrs. Kelheim): Verkehrskontrolle mündet in Verfolgungsfahrt
Am Nachmittag des 24.01.2023 wollten Beamte der Polizeiinspektion Kelheim einen 37-jährigen Landkreisbewohner einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterziehen. Der Führer des Kleinkraftrades missachtete jedoch sämtliche Anhaltesignale und versuchte durch weite Teile der Kreisstadt zu fliehen. Unter Zuhilfenahme mehrerer Streifen konnte er jedoch gestoppt werden. Der Grund für die Flucht vor den Beamten konnte schnell festgestellt werden. Der Fahrer war erheblich betrunken und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein Strafverfahren wegen mehrerer Delikte wurde eingeleitet. Da gegen den Fahrzeugführer zudem noch ein Haftbefehl bestand, wurde er im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen an eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Fahrzeugführer und Fußgänger, welche durch das rücksichtlose Verhalten des Rollerfahrers gefährdet wurden, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Kelheim unter der Nr. 09441/5042-0 in Verbindung zu setzen.
Leipold
Polizeikommissar
Polizeiinspektion Kelheim
Pressesprecher
Polizeikommissar
Polizeiinspektion Kelheim
Pressesprecher