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Interessenten können sich bewerben – Formulare auf der Homepage der Stadt

Stadt Mainburg (Grafik: Stadt Mainburg)Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
(Jugend-) Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Dieses Ehrenamt können nur deutsche Staatsangehörige übernehmen.
Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Kelheim als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Schöffen wählen wird.
Voraussetzung für das Amt des Schöffen ist die Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch nicht älter als 69 Jahre und der Wohnsitz im Gemeindegebiet Mainburg.
Für das Amt des Jugendschöffen gilt ebenfalls die Vollendung des 25. Lebensjahres und nicht älter als 69 Jahre, hier genügt der Wohnsitz im Landkreis Kelheim. Außerdem sollten die Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Das Amt eines Schöffen verlangt im hohem Maße Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit, aber auch geistige Beweglichkeit und aufgrund des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Interessenten für das Schöffenamt können sich noch bis zum 2. März 2023 bei der Stadt Mainburg bewerben. Das entsprechende Anmeldeformular und die rechtlichen Vorschriften erhalten Sie im Rathaus der Stadt Mainburg bei Susanne Weiß (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel. 08751-704-151), sowie im Bürgerbüro während der üblichen Öffnungszeiten und unter www.mainburg.de  (Aktuelles -> Wahlen -> Wahlen 2023).
 
 
Christin Grundmann-Fritz
Stadtmarketing Öffentlichkeitsarbeit
Stadt Mainburg
Marktplatz 1 – 4 | 84048 Mainburg
Beschäftigung in Teilzeit, telefonisch
erreichbar Di. bis Fr. (8.30-12.00 Uhr)
Telefon: 0 87 51 / 7 04-102 neue Durchwahl!
Telefax: 0 87 51 / 7 04-902
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www.mainburg.de