Die Stadt Mainburg wird im Auftrag des bayerischen Gesundheitsministeriums für pflegende Angehörige FFP2-Schutzmasken zur Verfügung stellen. Die Masken werden nach Vorlage eines Nachweises zugeschickt.

Stadt Mainburg für Kurier (Grafik: Stadt Mainburg)„Zur Vermeidung eines Infektionsrisikos aber auch, um eine faire Vergabe zu ermöglichen, werden die Masken ausschließlich zugestellt.“, so Bürgermeister Helmut Fichtner.
Für den gesamten Freistaat Bayern werden eine Million FFP2-Schutzmasken durch das Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt. Über die Landratsämter werden diese an die Städte und Gemeinden verteilt. Die Masken können ab sofort formlos von den Bürgerinnen und Bürgern angefordert werden.
Zu beachten ist dabei folgendes:
  • Die Masken werden gegen Nachweis (z.B. Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen) ausgegeben.
  • Je Nachweis werden – nach Vorgabe des Gesundheitsministeriums – drei Masken verteilt.
  • Der Nachweis kann per Posteinwurf, E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder auch mittels Fax (08751/704 – 35) bei der Stadt eingereicht werden.
  • Die Masken werden nach Eingang des Nachweises zugestellt bis das Kontingent von 1.100 Masken ausgeschöpft ist.
Für Anfragen steht die Stadtverwaltung über die zuvor genannten Wege zur Verfügung und zusätzlich vom 25.01. mit 29.01.2021 per Telefon (08751/704-31) zu den Öffnungszeiten des Rathauses zur Verfügung.
Die Verteilung der vom Freistaat Bayern angekündigten FFP2-Masken an Bedürftige erfolgt dagegen nicht durch die Stadt Mainburg. Bedürftige (Empfänger von Grundsicherungsleistungen, Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten ihre kostenlosen FFP2-Masken durch das Sozialamt bzw. Jobcenter des Landkreises per Post.



Alexandra Metz
Vorzimmer Bürgermeister & Geschäftsleitung
Stadt Mainburg
Marktplatz 1 – 4
84048 Mainburg
Telefon: 0 87 51 / 7 04-27
Telefax: 0 87 51 / 7 04-25
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