Das Ordnungsamt der Stadt Mainburg erinnert an die allgemeine Reinhaltungs- und Reinigungsverpflichtung von öffentlichen Straßen
Hecken, Bäume und Büsche dürfen weder Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer behindern und sollten nicht die Sicht für Verkehrsteilnehmer allgemein einschränken (Foto: SUM Bauhof)Hecken, Bäume und Büsche dürfen weder Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer behindern und sollten nicht die Sicht für Verkehrsteilnehmer allgemein einschränken (Foto: SUM Bauhof)
Bei Kontrollen durch den Bauhof wird immer wieder festgestellt, dass viele Grundstückseigentümer ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht im vorgeschriebenen Umfang nachkommen.
Gras und Unkraut beeinträchtigt u. a. die Funktionalität der Entwässerungsrinnen, wenn die Gehwege, Bordsteine und Straßen selten oder gar nicht gekehrt werden. Genauso weißt die Stadt Mainburg auf den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen hin. Der Rückschnitt ist besonders wichtig, wenn durch Zweige die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigt oder verhindert wird. Mit Rücksicht auf Fußgänger und Radler sollten auch Zweige, die bei Regen tief auf Bürgersteige und Radwege hängen, regelmäßig gestutzt werden. Generell gilt: An Straßen muss unter Bäumen eine Mindestdurchfahrtshöhe von 4,50 Metern gewährleistet sein, über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern erforderlich.
Das Ordnungsamt erinnert deshalb an die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen. Danach müssen die Eigentümer von bebauten und auch unbebauten Grundstücken, grundsätzlich die angrenzende Straße bis zur Fahrbahnmitte sowie den Gehsteig oder Gehweg zwischen ihren Grundstücksgrenzen auf eigene Kosten reinigen. Bei Nichteinhalten der Vorschriften kann eine Geldbuße festgesetzt werden.
Die vollständige Verordnung ist auf der Internetseite der Stadt Mainburg unter www.mainburg.de - Rathaus & Politik - Stadtverwaltung - Ortsrecht, zu finden.

Stadt Mainburg
Ordnungsamt
Claudia Schuller

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