Logo der Stadt Mainburg (Grafik: Stadt Mainburg)In seiner letzten Sitzung beriet der Haupt- und Finanzausschuss im nichtöffentlichen Sitzungsteil über die Möglichkeiten, der örtlichen Gastronomie im Bereich der Gebühren für Außenbestuhlungen im öffentlichen Bereich entgegenkommen zu können.

Kämmerer Christian Winklmaier erläuterte umfassend die Rechtslage, die nur wenig Spielraum zulässt. Nachdem die Festsetzung von Gebühren über örtliche Satzungen an oberster Stelle der Einnahmebeschaffung von Kommunen besteht, kommt ein kompletter Verzicht der Gebühren allein aus kommunalrechtlicher Sicht nicht in Frage. Zudem käme ein Verzicht auf die Gebühren trotz nunmehr geöffneter Gastronomiebetriebe einem Zuschuss für einen sehr eng begrenzten Wirtschaftszweig zu, was nicht kommunale Aufgabe ist. Wirtschaftshilfe jeder Art und jedes Umfangs werden nur durch Bund und Länder gewährt. Insbesondere ist nach Ansicht des Kämmerers auch die Gleichbehandlung mit anderen Betrieben zu wahren, denen ebenfalls keine kommunale Unterstützung gewährt werden darf.

Einzig in Erwägung zu ziehen ist derzeit ein teilweiser Verzicht auf die Gebühren für den Zeitraum, in der die Öffnung von Gastronomiebetrieben aufgrund behördlicher Anordnungen untersagt war. Der Deutsche Städtetag hat sich in dieser Weise gegenüber seinen Mitgliedern geäußert. Die Stadt Mainburg wird das Thema im September nochmals aufgreifen. Hier nimmt man sich ein Beispiel der Landeshauptstadt München, die die Erhebung der Gebühren vorerst zurückgestellt hat, einen vollständigen Erlass aber nach den bisherigen Pressemitteilungen ebenfalls nicht in Erwägung zieht. Nachdem die Gebühren für die Außenbestuhlungen in Mainburg erst zum Oktober fällig werden, kann sich der Stadtrat damit noch rechtzeitig vor Eintritt einer Zahlungspflicht mit dem Thema auseinandersetzen und dann auch rückblickend auf den Sommer eine fundierte Entscheidung treffen. Soweit in Einzelfällen aufgrund einer Neubeantragung von Bestuhlungsflächen die Gebühren bereits früher fällig wären, werden diese im Rahmen der Maßnahmen zur Corona-Steuererleichterungen bis Oktober zinslos gestundet.

Alexandra Metz
Vorzimmer Bürgermeister & Geschäftsleitung
Stadt Mainburg
Marktplatz 1 – 4
84048 Mainburg

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