
In die bei den Gemeinden ausgelegten Eintragungslisten können sich alle Bürgerinnen und Bürger eintragen, die in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen sind oder einen Eintragungsschein besitzen.
Die konkreten Eintragungsräume und Eintragungszeiten Ihrer Gemeinden können Sie der Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren entnehmen. Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung.
Zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens ist es gemäß Art. 71 Abs. 2 Landeswahlgesetz erforderlich, dass sich mindestens ein Zehntel aller Stimmberechtigten in Bayern (etwa 950.000 Bürger) in die Eintragungslisten einträgt. Das Ergebnis für den Landkreis Kelheim steht am Donnerstag, den 14. Februar 2019 nach 12 Uhr fest.
Sonja Endl
Stellv. Pressesprecherin