Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt weist auf die Möglichkeit neuer Vertragsabschlüsse innerhalb des Vertragsnaturschutzprogramms – kurz VNP genannt - ab 2019 hin

Das VNP ist ein Förderprogramm des Freistaates Bayern innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen. Es honoriert freiwillige Leistungen von Landwirten bei der Bewirtschaftung von arten- und blütenreichen Wiesen und Weiden, Streuobstbeständen, Äckern oder Teichen. Die Verträge werden für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen. In das Programm fließen auch Mittel der EU.

Im Landkreis Kelheim konnten im vergangenen Jahr Bewirtschaftungsvereinbarungen im Umfang von ca. 150 ha neu abgeschlossen bzw. um weitere fünf Jahre verlängert werden. Insgesamt nehmen mehr als 300 landwirtschaftliche Betriebe mit ihren Flächen im Landkreis an diesem Programm teil. Diese Landwirte sorgen dafür, dass über 1.000 Einzelflächen mit einer Gesamtfläche von knapp 1.400 ha so genutzt werden, dass neben betriebswirtschaftlichen Aspekten auch einheimische Pflanzen- und Tierarten nicht zu kurz kommen.
Voraussetzung für eine Teilnahme am Programm ist die naturschutzfachliche Eignung der Flächen. Diese ist gegeben, wenn die Flächen innerhalb einer vorgegebenen Gebietskulisse liegen, beispielsweise innerhalb der Wiesenbrütergebiete oder in Natura2000–Gebieten (FFH- oder Vogelschutzgebiete). In Frage kommen vor allem Flächen, die aufgrund einer extensiven Nutzung eine gewisse Artenvielfalt aufweisen oder in naher Zukunft erwarten lassen. Auch ein Wechsel von betriebszweigbezogenen KULAP-Maßnahmen ins VNP während der Laufzeit ist dabei grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
Die fachliche Zuständigkeit für das Förderprogramm liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde. Wie schon im letzten Jahr wird sie bei der Beratung auch 2018 tatkräftig vom VöF unterstützt. Gemeinsam mit den Interessenten werden geeignete Flächen ausgesucht und die zu fördernden Maßnahmen nach der Beratung in Bewertungsblättern festgelegt. Diese Unterlagen sind dann beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einzureichen.
Die Antragstellung muss innerhalb eines jährlich festgelegten Antragszeitraums (in der Regel im Herbst/Winter) erfolgen.
Interessierte Flächenbewirtschafter für einen Neuabschluss können sich beim Landratsamt oder beim VöF unter den Kontaktdaten melden und sich über die Programmmodalitäten informieren, oder einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren: Burkhard Deifel, Donaupark 12, Kelheim, Tel.Nr. 09441/207-4313 oder email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (nicht erreichbar von 23.08. bis 11.09.) oder bei
Landschaftspflegeverband Kelheim VöF e.V., Michael Rohwer, Donaupark 13, Kelheim, Tel.Nr. 09441/207-7326.
Einen guten Überblick und Einstieg bietet auch das Internetangebot des Bayerischen Umweltministeriums unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/foerderung/bay_vnp.htm
Heinz Müller
Pressesprecher