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LogolkrsThema: Bundesteilhabegesetz – was ändert sich für Menschen mit Behinderungen? am 26.09.2017 und
Thema: „Denkmalschutz und Denkmalpflege“ am 12.10.2017

Der von Landrat Martin Neumeyer initiierte „Dialog im Donaupark“ im Landratsamt Kelheim wird im Herbst fortgesetzt.

Am Dienstag, den 26.09.2017 um 18 Uhr referiert Johannes Magin von der Kath. Jugendfürsorge Regensburg zum Thema Bundesteilhabegesetz – was ändert sich für Menschen mit Behinderungen?
Am 16.12.2016 ist mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eine der großen sozialpolitischen Reformen dieser Legislaturperiode verabschiedet worden, an der fast ein Jahrzehnt lang gearbeitet wurde. Das Gesetz schafft mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen. Bereits mit dem Inkrafttreten der ersten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes zum 30. Dezember 2016 kamen bei behinderten Menschen und ihren Angehörigen viele Fragen auf. Der zweite Dialog im Donaupark soll der Öffentlichkeit nun die Möglichkeit bieten, sich über bereits eingetretene, aber auch kommenden Änderungen für Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz zu informieren.
Zu dem Vortrag sowie der anschließenden Diskussion sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Menschen mit Hörbeeinträchtigung erhalten an diesem Abend die Unterstützung durch eine Gebärdendolmetscherin, das barrierefreie Landratsamtsgebäude verfügt zudem im Sitzungssaal über eine Induktionsschleife für Hörbehinderte. Der Eintritt ist frei.

Am Donnerstag, den 12.10.2017 um 18 Uhr geht es um das Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Als Referent konnte Generalkonservator Prof. Dipl.-Ing. Architekt Mathias Pfeil, der Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege gewonnen werden. Er referiert zum Thema „Im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern“. Im Anschluss daran soll sich bei Interesse eine Diskussion zum Thema entwickeln. Neben dem Referenten werden auch die mit dem Denkmalschutz befassten Mitarbeiter des Landratsamtes Kelheim anwesend sein, um evtl. Fragen umgehend und kompetent beantworten zu können.

Im Landkreis Kelheim sind im Vergleich zu den Nachbarlandkreisen Boden- und Baudenkmäler in überdurchschnittlich hoher Anzahl vorhanden. Die gesetzlichen Regelungen des Denkmalschutzgesetzes werden von den Denkmal- und/oder Grundstückseigentümern häufig als willkürlich und als belastend empfunden und führen zu Unverständnis und Verärgerung. Inwieweit müssen die Regelungen des Denkmalschutzes bei neuen Baumaßnahmen, bei Instandhaltung und Instandsetzung eingehalten werden? Wird vom Denkmal- und/oder Grundstückseigentümer bei Einhaltung der Regelungen „Unzumutbares“ verlangt?
Es ergeht herzliche Einladung an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere an Denkmaleigentümer, Bauherren, Bauunternehmer und Bauplaner. Der Eintritt ist frei.

Beide „Dialoge“, Dienstag, 26.09.2017 und Donnerstag, 12.10.2017 finden jeweils um 18 Uhr im Landratsamt Kelheim, Donaupark 12, großer Sitzungssaal EG.56, statt.

Siehe auch Veranstaltungskalender Bad Abbacher Kurier

Heinz Müller
Pressesprecher

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