Landkreis Kelheim: Keine Gasbeton- und Ytong-Steine am Recyclinghof:
Entsorgung über Privatwirtschaft ist möglich
Porenbeton-, Gasbeton- und Ytong-Steine sind nach neuesten Erkenntnissen des Landesamts für Umwelt (LfU) kein unbelasteter Bauschutt und können deshalb nicht über die Bauschutt-Container auf den kommunalen Wertstoffhöfe und den Wertstoffzentren entsorgt werden. Der Landkreis Kelheim folgt damit Vorgaben des LfU u. a. zur Sicherung des Grundwassers.
Für die Entsorgung des belasteten Bauschutts stehen private Entsorgungsunternehmen zur Verfügung. Weiterhin kann in den bekannten Wertstoffhofabgabestellen unbelasteter Bauschutt, etwa Ziegel, Fliesen oder Sanitärkeramik abgegeben werden.
Die Einzelheiten zur Abgabemenge können aus dem aktuellen Abfallentsorgungsplan entnommen werden. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des LfU https://www.lfu.bayern.de/ .
Heinz Müller
Pressesprecher