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Bayernpartei-Kreisrat Zirngibl will es wissen:

Asyl ZirngiblFritz Zirngibl, Kreisrat der Bayernpartei, wollte das Thema "Asyl im Landkreis Kelheim" in der nächsten Kreistagssitzung haben. Er wollte dadurch etwas mehr Licht in Asylangelegenheit bringen. Denn einiges läuft schief, vermutete er und wollte auch Antworten auf seine Fragen. Landrat Martin Neumeyer, meinte dazu, dass "Asyl" keine Kreistagsangelegenheit ist, aber er zu allen Fragen des Bayernparteiler gerne Antwort geben werde. Und er hielt Wort! Seit 12. Juli liegen Zirngibl die Antworten des Landrates vor.

Im Landkreis Kelheim befinden sich derzeit 353 Asylbewerber im laufenden Asylverfahren. 1.231Flüchtlinge sind anerkannt bzw subsidiär Schutzberechtigte (humanitärer Aufenthalt).

Auch zur nächsten Frage von Zirngibl, wie viele von den arbeitsberechtigten Asylbewerbern sich in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit befinden, wurde ausführlich geantwortet: es hat sich gezeigt, dass Arbeitsaufnahmen bei fehlenden Sprachkenntnissen nach kurzer Zeit wieder beendet werden müssen. Zielführend und deshalb vorrangig ist der Spracherwerb und nachfolgende Maßnahmen mit Praktika und berufsbezogenen Sprachkursen, war einleitend im Schreiben des Landrates zu lesen.
Das sieht auch Fritz Zirngibl so. Daher hatte er am Donnerstag, den 13. Juli, ein Treffen mit den Teugner Asylbewerbern. Die syrische Familie ist inzwischen seit ca. eineinhalb Jahren in Teugn. Die sieben Kinder haben sich inzwischen weitgehend gut integriert und sprechen auch (vom Neugeborenen abgesehen) recht gut deutsch. Was man leider vom Familienoberhaupt und dessen Frau nicht sagen kann. Zirngibl machte ihm beim Treffen am Donnerstag klar, dass nur mit dem Erlernen der deutschen Sprache eine berufliche Perspektive möglich ist. Ammar Al K. versicherte, durch den übersetzenden Sohn, dass er sich bemühen werde, aber die deutsche Sprache sehr schwer sei. Dazu Zirngibl: wenn nach 1 1/2 Jahren Aufenthalt noch keine, noch so einfache, Unterhaltung möglich ist, dann reichen die Bemühungen nicht aus. Er will ihn gerne unterstützen bei der Arbeitssuche, aber dazu muss erst eine deutliche Verbesserung der Deutschkenntnisse erfolgen. Keine Firma wird den gelernten Maurer beschäftigen, wenn nicht zumindest sprachliche Grundkenntnisse vorhanden sind. Mit einem Minimum Deutsch dürfte es aber kein Problem sein, eine Arbeit zu finden, zumal er gerne jede Arbeit annehmen würde. Auch machte Zirngibl darauf aufmerksam, dass in Deutschland Leistung in der Arbeitswelt gefordert wird. Dazu wären sie bereit, meinte der übersetzende 16jährige Sohn, denn sie mußten auch in der Türkei, welches ihr erstes Zufluchtland war, viel Arbeiten. Damals, als 14jähriger, musste er bis zu 10 Stunden am Tag in einer Schneiderei arbeiten. In der Türkei ist das Flüchtlingsleben eben kein Zuckerschlecken....
Landrat Martin Neumeyer gab auch noch bereitwillig weiter Auskunft zu den Fragen von Kreisrat Fritz Zirngibl: von den "arbeitsberechtigten Asylbewerbern" gehen derzeit 24 Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, ein paar sind als Tagelöhner beschäftigt und zwei Personen befinden sich in einer geringfügigen bzw. Teilzeit-Beschäftigung.
Von den "anerkannten Flüchtlingen/subsidiär Schutzberichtigten" sind beim Jobcenter aktuell 813 erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen mit Fluchthintergrund gemeldet. Davon sind derzeit rund 230 anerkannte Flüchtlinge im Landkreis Kelheim versicherungspflichtig beschäftigt. "Von erfolgreicher Integration sind wir hier noch weit entfernt." so Zirngibl
Zur Wohnsituation: von 1.231 Flüchtlingen mit "humanitärem Aufenthalt" sind noch 688 Personen als sog. Fehlbeleger in Asylunterkünften wohnhaft. Die restlichen 543 Personen wohnen in privaten Wohnungen.
Zu der Frage "Führerscheine für Flüchtlinge" gäbe es zwei Voraussetzungen, um eine Unterstützung bei der "Umschreibung eines vorhandenen ausländischen Führerscheins" eine Bezuschussung zu erhalten: erstens muss der "Kunde" ein erreichtes Sprachniveau B1 nach Zertifikat des Bildungsträgers haben und zweitens muss die Umschreibung in direkten Zusammenhang mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit stehen. "Hört sich zuerst einmal vernünftig an. Ein syrische Asylbewerber bestätigte mir, "so Zirngibl,"dass er die "Umschreibung" sprich die Führerscheinprüfung bezahlt bekommt, aber weder das Sprachniveau erreicht hat, noch eine Arbeit in Aussicht steht. Es schein, als trennt sich wieder einmal die gesetzliche Vorgabe deutlich von der Umsetzung in der Realität!" beklagt der Kreisrat der Bayernpartei.
Auch zur Frage "Kindergartenplätze für Flüchtlingskinder" gab es Auskunft durch den Landrat: Asylbewerberkinder haben Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem 1. Lebensjahr - wie deutsche Kinder auch. "Seltsam", so Zirngibl, "eine alleinerziehende Mutter in Bad Abbach sucht seit Monaten vergeblich einen Kindergartenplatz für ihren Zweijährigen. Auch die Bitte um Hilfe beim Stellvertretenden Abbacher Bürgermeister, Christian Hanika, blieb bis bislang ohne Erfolg." Daher wollte Zirngibl wissen, ob es Reservierungen für Asylbewerberkinder in Kindertagesstätten gibt. "Grundsätzliche Reservierungen für Asylbewerberkinder gibt es nicht, bei hoher Bleibeperspektive ist der Kitabesuch integrationshalber aber wünschenswert und notwendig. Zudem seien Kindergärten eine kommunale Angelegenheit, so der Landrat. Was nichts anderes bedeutet: was die Kommune macht, ist ihre Sache.
Eine Angelegenheit lag dem weißblauen Kreisrat besonders am Herzen: was ist mit dem afghanischen Kinderschänder, der in der Kelheimer Asylunterkunft 2016 verhaftet wurde, inzwischen zu 2 1/4 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, aber nur einen Teil davon abgesessen hat und sich jetzt wieder im Landkreis aufhalten soll: "Seit unserer (Landratsamt) Antwort vom 12.4.2017 auf die entsprechende Nachfrage haben sich keine Neuererungen ergeben". Was bedeutet, dass dieser schändliche Verbrecher sich immer noch im Landkreis Kelheim in einer Asylunterkunft befindet. Ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen, ohne Einschränkungen. "Es kann nicht sein, dass ein verurteilter KInderschänder nicht einsitzt, sondern sich frei in unserem Landkreis bewegen kann, auf die Gefahr neue Verbrechen zu begehen. Der Fall des afghanische Asylbewerber Arnschwang bei Cham, der trotz einer Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung zu knapp sechs Jahren Haft, jahrelang nicht abgeschoben werden konnte und dann noch einen fünfjährigen Buben ermordete, sollte uns Warnung genug sein. Hier muss man aktiv werden, damit dieser Kinderschänder außer Landes kommt, bevor weitere Verbrechen geschehen", forderte Zirngibl den Landrat in einem Telefonat heute auf.
"Wenn die Integration der Flüchtlinge in unserem Landkreis gelingen soll, bedarf es eines gemeinschaftlichen Kraftaktes von Bürgern, Kommunen, Landratsamt und Jobcenter. Aber all das nutzt nichts, wenn die Asylsuchenden nicht bereit sind unsere Sprache zu lernen, damit sie sich dann erfolgreich im Arbeitsleben einbringen können. Asyl ist kein All-inklusive-Urlaub. Zudem sollte man bedenken, sollte Trump und Putin eine Befriedung Syriens zustande bringen, dann werden alle (!) syrischen Flüchtlinge zum Wiederaufbau in ihrer Heimat benötigt." so Kreisrat Fritz Zirngibl


Pressemitteilung Nr. 2017/9 vom 13. Juli 2017. Für Fragen steht Kreisrat Fritz Zirngibl zur Verfügung: 09405-919133

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