Die Gemeinde Saal a.d.Donau bittet die Bürger, rechtzeitig ihre Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Verkehrsflächen zurück zu schneiden. Durch überhängende Bäume und Sträucher kommt es immer wieder zu Problemen im Straßenverkehr. Aber auch Fußgänger werden häufig durch Zweige und Äste im Gehwegbereich behindert.
Die Gemeinde weist deshalb alle Grundstückseigentümer auf ihre Pflicht zur Pflege von Bäumen und Sträuchern hin.
Über öffentlichen Verkehrsflächen müssen stets folgende lichte Höhen von Bepflanzungen freigehalten werden:
2,30 m über Gehwegen
2,50 m über Radwegen und
4,50 m über Fahrbahnen.
Außerdem soll besonders darauf geachtet werden, dass auch alle Verkehrszeichen ungehindert erkennbar sind und Sichtdreiecke an Straßenkreuzungen und Grundstückseinfahrten freigehalten werden.
Sollten die Bürger dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sieht sich die Gemeinde im Ex-tremfall dazu veranlasst, entsprechende Maßnahmen auf Kosten der jeweiligen Eigentümer durchzuführen.
Die Gemeinde Saal a.d.Donau bedankt sich bei Ihren Bürgern, die mit dem Rückschnitt nicht nur zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beitragen sondern damit auch unser Ortsbild verschönern.
Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Donau