Geflügelmärkte und –ausstellungen sind wieder möglich
Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Deswegen wird die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kelheim zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis Kelheim vom 18.11.2016 aufgehoben. Die allgemeine Stallpflicht für ganz Bayern wird gelockert. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Eier können wieder als Freilandeier vermarktet werden.
Dennoch gelten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen (z. B. Schutzkleidung, kein Zutritt von betriebsfremden Personen ohne Schutzkleidung, Desinfektionsmatten vor dem Stall, etc.) auch in Kleinbetrieben weiterhin mindestens bis zum 20.05.2017.
Da immer wieder Situationen eintreten können, die eine Stallpflicht für das Geflügel notwendig machen, sollten sich Geflügelhalter grundsätzlich Gedanken machen, wie die Auswirkungen derartiger Schutzmaßnahmen in Zukunft möglichst gering gehalten werden können.
In den vergangenen Monaten sind in Deutschland über 1.000 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und über 80 Fälle beim Hausgeflügel bestätigt. In Bayern gab es bei Wildvögeln rund 120 Nachweise in allen sieben Regierungsbezirken und neun Nachweise in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen.
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.
Sonja Endl
Stellv. Pressesprecherin