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Kelheim3Aufhebung der Restriktionsgebiete im Landkreis Kelheim, allgemeine Stallpflicht bleibt weiter bestehen

Nach wie vor gibt es deutschlandweit viele Fälle von Wildgeflügelpest. Ebenso sind immer wieder auch Hausgeflügelbestände von der Krankheit betroffen.

Im Landkreis Kelheim wurden die Restriktionsgebiete (Sperr- und Beobachtungsgebiet) mittlerweile aufgehoben, dennoch besteht nach wie vor die allgemeine Stallpflicht für Geflügel in ganz Bayern.

Ebenso gelten die durch den Erlass einer Eil-Verordnung des Bundes, die am 21.11.2016 in Kraft getreten ist, angeordneten sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben weiter fort.
Einzelheiten zur allgemeinen Stallpflicht in Bayern und zur Eil-Verordnung des Bundes können auch auf der Homepage des Landkreises Kelheim unter www.landkreis-kelheim.de  unter Aktuelles abgerufen werden.

Sonja Endl
Stellv. Pressesprecherin

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