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Kelheim3Im Landkreis Kelheim wird, wie in ganz Bayern, ab sofort eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Wir gehen damit entschlossen gegen eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe vor. Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern. Das Landratsamt Kelheim hat deshalb heute eine allgemeine Stallpflicht für den Landkreis Kelheim veranlasst. Die Stallpflicht wird durch eine sogenannte Allgemeinverfügung umgesetzt.
Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind bis auf weiteres untersagt. Die Stallpflicht wird konsequent umgesetzt. Gleichzeitig setzen wir auf die Vernunft der Geflügelhalter, die ihre Bestände mit dieser Maßnahme bestmöglich schützen können. Das Landratsamt wird vor Ort die Maßnahme überwachen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Fälle von Geflügelpest im Landkreis Kelheim festgestellt worden.
Zur engen Vernetzung aller Beteiligten wurde in Bayern bereits Anfang dieser Woche ein Koordinierungskreis auf Landesebene eingerichtet. Außerdem arbeitet Bayern im Zentralen Krisenstab des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit. Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen hat Bayern auch das bestehende Wildvogelmonitoring intensiviert. Bisher sind in mehreren Landkreisen Vogelgrippefälle vom Typ H5N8 bestätigt. Weitere Verdachtsfälle werden am Friedrich-Löffler-Institut geklärt. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.
Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes Kelheim unter www.landkreis-kelheim.de  abgerufen werden.
abgerufen werden.
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de .
Auf die Pressemitteilung des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz www.stmuv.bayern.de  vom 18.11.2016 Nr. 214/16
„Scharf: Bayern handelt zum Schutz des Geflügels-Allgemeine Stallpflicht angeordnet“ wird verwiesen.

Heinz Müller
Pressesprecher
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