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Kelheim3Landkreis Kelheim erhält Bedarfszuweisung in Höhe von 100.000 €
Wie Landrat Martin Neumeyer mitteilt, hat der Verteilerausschuss des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2016 beschlossen, dem Landkreis Kelheim eine Bedarfszuweisung in Höhe von 100.000 € zu gewähren. Als Bedarfszuweisungsmittel für die Landkreise in Bayern stehen für 2016 22,5 Mio. € zur Verfügung.
Die bayerischen Landkreise erfüllen in ihrem Hoheitsgebiet eine Vielzahl von Aufgaben im Interesse ihrer Bürger. Von den Schulen und Krankenhäusern, der sozialen Sicherung (Jugend- und Sozialhilfe), dem öffentlichen Personennahverkehr bis hin zum Straßenbau - die „Daseinsvorsorge“ gehört zu den Aufgaben der Landkreise ebenso wie die Erledigung von Aufgaben, die der Staat den Landkreisen überträgt. Dies alles können die Landkreise aber nur bewältigen, wenn der Staat als wichtiger Partner dazu hilft. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs leistet der Freistaat Bayern einen Beitrag zur Finanzierung der Kommunalhaushalte.
Bei den Bedarfszuweisungen an die Landkreise wird in erster Linie geprüft, ob besondere Aufgabenbelastungen, wie z.B. Hochwasserkatastrophen und sonstige Finanzierungslasten gegeben sind.
 
Heinz Müller
Pressesprecher
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