Sieben Bewerber stellen sich zur Wahl
Allgemeines:
Im Landkreis Kelheim findet am 18. September 2016 die Landratswahl statt, da der Landrat außerturnusmäßig gewählt wird. Die Amtszeit des bisherigen Landrates endet am 31.10.2016.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2015 Landrat Dr. Hubert Faltermeier zum Landkreiswahlleiter und Oberregierungsrätin Astrid Heuberger zur stellvertretenden Wahlleiterin berufen.
Der Landkreiswahlleiter ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Landratswahl zuständig; hierunter fallen z. B. die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge, die ordnungsgemäße Erstellung und Verteilung der Stimmzettel und die Zusammenstellung der von den Gemeinden gemeldeten Wahlergebnisse für die Landratswahl.
In seiner Funktion als Landkreiswahlleiter führt Landrat Dr. Faltermeier auch den Vorsitz im Wahlausschuss, welcher über die Zulassung der Wahlvorschläge beschließt und das endgültige Ergebnis der Landratswahl feststellt. Neben dem Vorsitzenden besteht der Wahlausschuss aus vier stimmberechtigten Beisitzern, welche aus den Parteien und Wählergruppen nach der Reihenfolge ihrer in der letzten Kreistagswahl erreichten Stimmenzahlen ausgewählt werden.
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Landratswahl findet am Montag, den 19. September 2016, um 17 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Kelheim statt.
Bei einer Stichwahl findet die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Landratswahl am Mittwoch, den 5. Oktober 2016, um 9 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Kelheim statt.
Weitere Informationen zur Landratswahl wie z. B. Bekanntmachungen finden die Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de ) unter der Rubrik „Politik und Verantwortung“, Unterrubrik „Wahlen – Landratswahl 2016“. Dort werden am Wahlabend auch die Wahlergebnisse veröffentlicht.
Außerdem berichtet TV Aktuell am Wahlabend von 18 bis 20 Uhr Live aus dem Landratsamt Kelheim.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger und die Medien haben am Wahlabend ab 18 Uhr ebenfalls die Möglichkeit sich im Foyer des Landratsamtes einen Überblick über die Ergebnisse der Landratswahl zu verschaffen.
Wann ist die Wahl?
Die Landratswahl im Landkreis Kelheim findet am Sonntag, den 18. September 2016 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 Uhr bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Bei einer Stichwahl sind die Wahllokale am Sonntag, den 2. Oktober 2016 von 8 Uhr bis 18 Uhr für die Stimmabgabe ebenfalls geöffnet.
Wer darf wählen?
Das aktive Wahlrecht besitzen alle Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und sich seit mindestens zwei Monaten vor dem Wahltag im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten. Weitere Voraussetzung ist, dass man in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist bzw. einen Wahlschein besitzt.
Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird immer dort vermutet, wo die Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Wer innerhalb eines Jahres nach Wegzug wieder in den Wahlkreis zurückkehrt, ist mit dem Zuzug erneut wahlberechtigt. Im Landkreis Kelheim sind ca. 93.100 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
Wie wähle ich?
Gewählt werden darf nur in dem Stimmbezirk, für den die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde bzw. durch Briefwahl. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Im Landkreis Kelheim sind insgesamt 117 Stimmbezirke und 37 Briefwahlvorstände eingerichtet. Bei der Landratswahl hat jeder Wähler nur eine Stimme. Zur Wahl stehen sieben Personen.
Da nun die Angabe von Gründen bei der Briefwahl entfallen ist, kann jedermann Briefwahlunterlagen bei seiner Wohnsitzgemeinde beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden automatisch mit dem Wahlschein versandt. Diese dürfen auch von jedem Wahlberechtigten nach Vorlage einer Vollmacht in der Gemeinde abgeholt werden; ein Bevollmächtigter darf jedoch nur maximal vier Wahlberechtigte vertreten.
Wer darf zur Wahl antreten und wer ist gewählt?
Zur Landratswahl antreten dürfen alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber müssen außerdem in einer sogenannten Aufstellungs- oder Delegiertenversammlung von einer Partei oder Wählergruppe zur Wahl aufgestellt werden.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am 2.10.2016 eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Der Wahlleiter verständigt unverzüglich nach der Ergebnisfeststellung die gewählte Person über ihre Wahl und fordert diese auf, binnen einer Woche zu erklären, ob sie die Wahl annimmt. Die Amtszeit des neu gewählten Landrats/der neu gewählten Landrätin beginnt am 01.11.2016 und endet regulär nach sechs Jahren, also am 31.10.2022.
Wahlaufruf
Wahlleiter Dr. Hubert Faltermeier bittet alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, insbesondere auch die Jung- und Erstwähler:
„Das Wahlrecht ist eines der grundlegenden staatsbürgerlichen Rechte. Die kommunalen Aufgaben gehen alle an. Der Landrat ist Repräsentant unseres Landkreises, er leitet die Sitzungen des Kreistages und dessen Ausschüsse und hat als Leiter der Kreisverwaltung Einfluss auf die künftige Entwicklung des Landkreises. Das Amt ist verbunden mit Weichenstellungen bei so wichtigen Kreisaufgaben wie z.B. den weiterführenden Schulen, den Krankenhäusern, dem öffentlichen Personennahverkehr, der Jugendhilfe, der Abfallbeseitigung, dem Kreisstraßenbau und vielem mehr. Der Landrat ist auch Leiter der Kreisverwaltungsbehörde (Untere Staatsbehörde), die u. a. für den Vollzug von Staatsaufgaben wie Baugenehmigungen, Immissionsschutz, Umwelt- und Naturschutz, Katastrophenschutz, Führerscheinstelle und Kfz-Zulassungswesen zuständig ist.
Machen Sie deshalb bitte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Wer nicht wählt, verzichtet auf das wichtigste Recht in unserem demokratischen Staatswesen.
An dieser Stelle bedanke ich mich bereits jetzt bei den vielen ehrenamtlichen Helfern in unseren Städten und Gemeinden, die durch ihren persönlichen Einsatz die Durchführung der Wahl ermöglichen.“
Heinz Müller
Pressesprecher