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Kelheim3Unwetterkatastrophe mit Überschwemmungen im Mai/ Juni 2016 im Landkreis Kelheim

1. Laut Schadenskommission ca. 220 Anwesen im Landkreis betroffen

Nach der Unwetterkatastrophe Mai/Juni 2016 mit Überschwemmungen in vielen Orten im Landkreis Kelheim richtete Landrat Dr. Hubert Faltermeier am 3. Juni 2016 eine Schadenskommission zur Unterstützung der Geschädigten ein. Vier Teams mit je zwei Mitarbeitern des Technischen Kreisbauamtes besichtigten unter Leitung von Kreisbaumeister Konrad Schwendner die betroffenen Anwesen.

Eine erste Zwischenbilanz der Schadenskommission liegt nun vor. Nach jetzigem Stand sind im Landkreis Kelheim ca. 220 Anwesen von der Unwetterkatastrophe betroffen gewesen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Schäden in der Gemeinde Herrngiersdorf mit ca. 140 betroffenen Anwesen. Nach den vorliegenden Auswertungen des Technischen Kreisbauamtes wurde folgende Schadenshöhe ermittelt und der Regierung von Niederbayern mitgeteilt:

• Schäden an Haus- und Grundvermögen in Höhe von 3.200.000 €
• Schäden an gewerblichem und freiberuflichen
Betriebsvermögen (nur Gebäudeschäden) in Höhe von 600.000 €
• Schäden an land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen
(nur Gebäudeschäden) in Höhe von 900.000 €

Somit ergibt sich eine momentane Schadenshöhe von 4.700.000 €.

Aufgrund der Antragsfrist bis 31.12.2016 für die Schadensmeldung ist bis zum Jahresende eine Erhöhung der Gesamtschadenssumme anzunehmen.

2. Landratsamt und Gemeinden zahlten bisher insgesamt über 853.000 € Sofortgelder und Soforthilfen aus

Die jeweiligen Gemeinde-, Markt- bzw. Stadtverwaltungen haben bislang folgende Sofortgelder ausgezahlt:

Sofortgeld für Privathaushalte:
Bewilligung von 298 Anträgen – Auszahlungsbetrag 433.210,01 €

Sofortgeld für land-/forstwirtschaftliche Betriebe, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige und Vereine:
Bewilligung von 42 Anträgen – Auszahlungsbetrag 181.100,02 €

Bewilligung von Soforthilfen durch das Landratsamt:
Das Landratsamt hat für die Bewilligung von bislang 82 Soforthilfen „Haushalt/ Hausrat“ sowie sechs Soforthilfen „Ölschäden an Gebäuden“ einen Betrag von 238.890 € ausbezahlt. Über die noch ausstehenden Anträge (21 Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“, 1 Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“) wird zeitnah entschieden.

Landrat Dr. Hubert Faltermeier dankt den beteiligten Gemeinde- und Landkreis-mitarbeitern: „Ich danke den Städten und Gemeinden, deren Mitarbeitern sowie meinen Mitarbeitern im Landratsamt für die möglichst rasche und unbürokratische Bearbeitung der Sofortgelder und Soforthilfen sehr.“

3. Neben dem Sofortgeld und den Soforthilfen (für Privathaushalte) des Finanzministeriums kommen folgende Hilfen in Betracht (eigene Förderprogramme):

a) Für Gewerbetreibende einschließlich freier Berufe erfolgt eine Zuwendung bis zu 50 % des (zuwendungsfähigen) Schadens, maximal jedoch bis 100.000 €. Bei versicherbaren Schäden kann ein Zuschuss bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 €, gewährt werden. Ausgezahltes Sofortgeld bzw. Versicherungsleistungen werden angerechnet. Ansprechpartner und zuständig für die Abwicklung dieser Hilfe ist die Regierung von Niederbayern (Herr Maier, Tel. 0871/808-1300).

b) Für Land- und Forstwirte gibt es folgende finanzielle Hilfen:

1. Schadensausgleich für Naturkatastrophen (Überschwemmung)
Antrag und Schadensmeldung sind am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg -AELF- einzureichen. Es werden 50 % des ermittelten Schadens (Mindestauszahlung 2.500 €, Zuwendungshöchstbetrag 50.000 €) ausgeglichen.

2. Schadensausgleich infolge widriger Witterungsverhältnisse (Starke oder anhaltende Regenfälle)
Die Schäden werden nur ausgeglichen, wenn mehr als 30 % eines Produktionsverfahrens betroffen sind und die positiven Einkünfte, lt. Steuerbescheid der letzten zwei Jahre vor dem Schadereignis, 60.000 € bei Alleinstehenden und 90.000 € bei Ehepaaren, nicht überschritten werden.

3. Schäden in der Forstwirtschaft
Die Abwicklung von Schäden an der forstlichen Infrastruktur und Forstkulturen erfolgt über die bekannten Förderprogramme für den Bereich Forsten. Ansprechpartner sind die zuständigen Revierförster.

Herr Schneeweis-Müller (Tel. 09443/704-120) vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Abensberg steht für die betroffenen Land- und Forstwirte als Ansprechpartner zur Verfügung.

c) Darüber hinaus steht bei besonderen Härtefällen, in denen Menschen in existenzielle Notlagen kommen, ein Härtefonds zur Verfügung. Rückfragen erteilt das Landratsamt Kelheim (Frau Krückl, Tel. 09441/207-1215 oder Frau Kiendl, Tel. 09441/207-1214).

Die Anträge für die o. g. Finanzhilfeprogramme können noch bis zum 31.12.2016 bei den entsprechenden Behörden gestellt werden.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir noch auf ein Darlehensprogramm „Hochwasser 2016“ der Bayer. Landesbodenkreditanstalt für die Beseitigung von Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden in den betroffenen Gebieten hinweisen.

Konkrete Bestimmungen/Richtlinien liegen leider momentan noch nicht vor. Interessierte können sich gerne gelegentlich beim Landratsamt Kelheim (Frau Krückl, Tel. 09441/207-1215) informieren.

Abschließend möchten wir noch anmerken, dass betroffene Kommunen finanzielle Hilfen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhalten können. Zuständig für diese Hilfeleistung ist die Regierung von Niederbayern (Tel. 0871/808-01).

 

Heinz Müller
Pressesprecher

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