Das Landratsamt Kelheim informiert zu den verbesserten Leistungsbedingungen bei BAföG und Meister-BAföG
Mit Schuljahresbeginn 2016/17 steigen die BAföG-Sätze und der Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert
Ab August 2016 werden die Bedarfssätze der Bundesausbildungsförderung generell um sieben Prozent angehoben. Das bedeutet eine deutliche Erhöhung der individuellen Förderungsbeträge.
Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen steigen, so dass mehr Studenten und Schüler BAföG erhalten können.
Das Vermögen der Eltern spielt bei der Antragstellung auf Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) keine Rolle, allerdings das der Antragsteller. Nachdem der Freibetrag seit über zehn Jahren unverändert blieb, wird dieser auf 7.500 € angehoben.
Auch die Hinzuverdienstgrenze wird so angeglichen, dass ein Minijob künftig wieder bis zur vollen Höhe von 450 € ohne Anrechnung auf die BAföG-Leistungen kontinuierlich ausgeübt werden kann. Das entspricht der inzwischen angehobenen Geringfügigkeitsgrenze im Sozialversicherungsrecht.
Der Wohnzuschlag, den BAföG-Empfänger erhalten, die nicht bei den Eltern wohnen, wird überproportional auf 250 € angehoben. Damit wird den gestiegenen Mietkosten Rechnung getragen. Der Kinderbetreuungszuschlag und der Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung werden ebenfalls angehoben.
Auch im Meister-BAföG treten ab 01.08.2016 bei gelockerten Förderbedingungen verbesserte Leistungen für Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt - in Kraft.
Bei der einkommensunabhängigen Förderung der Lehrgangskosten (max. 15.000 €) erhöht sich der Zuschussanteil von derzeit 30,5 % auf 40 %. Bei Aufnahme eines Darlehens wird bei Bestehen der Prüfung künftig ein Erlass von 40 % (bisher 25 %) gewährt.
Bei Vollzeitmaßnahmen wird der monatliche Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende auf max. 768 € angehoben, bei Verheirateten erhöht sich dieser zusätzlich für den Ehepartner und für jedes Kind um 235 €. Für die Erhöhungsbeträge wird erstmals ein Zuschussanteil von 50 % eingeführt.
Vom Vermögen bleiben für den Teilnehmer künftig 45.000 € anrechnungsfrei. Die Hinzuverdienstgrenze während der Vollzeitmaßnahme liegt bei monatlich 450 € brutto.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseiten www.bafög.de und www.meister-bafoeg.info oder direkt bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für den Landkreis Kelheim sind Ihre Ansprechpartner für Meister-BAföG: Frau Deufel und Frau Schmitz (Tel.Nr. 09441/207-5114) sowie für den Bereich Schüler-BAföG: Herr Hecht (Tel.Nr. 09441/207-5115). Für Studierende ist das jeweilige Studentenwerk zuständig.
Heinz Müller
Pressesprecher