Die graue Restmülltonne ist der richtige Weg!
Tipps zur Entsorgung von Medikamenten im Landkreis Kelheim.
Im Medikamentenschrank kann sich mit der Zeit einiges ansammeln – und viele Arzneimittel erreichen das Mindesthaltbarkeitsdatum, bevor sie aufgebraucht sind. Wie entsorgt man diese richtig?
Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, sollten Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
Abgelaufene oder übrig gebliebene Arzneimittelreste gehören weder in die Toilette noch sollten sie zur Apotheke zurückgebracht werden. Laut Bundesministerium für Gesundheit zählen Altmedikamente zum „Siedlungsabfall“ und können deshalb in den Hausmüll gegeben werden. Dies ist entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ein sicherer und umweltfreundlicher Entsorgungsweg für Alt-Arzneimittel. Denn Siedlungsabfälle aus dem Landkreis Kelheim werden in der Müllverbrennungsanlage in Ingolstadt verbrannt. Durch die Verbrennung werden die Arzneiwirkstoffe zerstört oder inaktiviert und können nicht mehr in unsere Umwelt gelangen.
Gut gemeint, aber nicht erforderlich ist das Zurückbringen in die Apotheke. Diesen Weg können sich Apothekenkunden ersparen. Nachdem das freiwillige Rücknahmesystem der Hersteller eingestellt worden sei, können die Apotheken zurückgenommene Arzneimittelreste auch nur über die eigenen Restmüllbehälter entsorgen.
Die eigene Restmülltonne ist nach Information des Landkreises Kelheim somit das richtige Entsorgungssystem. Auf keinen Fall soll der Weg über die Toilettenspülung gewählt werden. Nicht alle Wirkstoffe aus Tabletten, Kapseln oder Pulvern können in Klärwerken vollständig abgebaut werden und landen daher, wenn sie über das Abwasser entsorgt werden, im Wasserkreislauf.
Also, der Umwelt und uns zuliebe – Arzneimittel niemals über Toilette oder Spüle entsorgen. Dies gilt auch für flüssige Arzneimittel (z. B. Tropfen, Säfte). Für abgelaufene oder übrig gebliebene Altmedikamente einschließlich Fläschchen mit Restinhalten ist es sehr viel umweltverträglicher, diese in die graue Restmülltonne zu geben. Aus Sicherheitsgründen sollten die Medikamente bei der Bereitstellung zur Leerung jedoch nicht obenauf liegen.
Zur Entlastung der Müllgebühren werden Altmedikamente auch nicht mehr am Schadstoffmobil angenommen. Einzige Ausnahme: Spraydosen mit Restinhalten, die nach wie vor als Sondermüll gelten.
Spritzen und Kanülen dürfen wie Altmedikamente über den Restmüllbehälter entsorgt werden. Bei größeren Mengen sollten diese zur Vermeidung von Verletzungen allerdings möglichst in stichfesten Behältern (Plastikflasche, Konservendose o. ä.) gesammelt und darin in die Mülltonne gegeben werden.
Das Verpackungsmaterial von Medikamenten gehört in die entsprechenden Wertstoffbehälter: Papierschachteln und Beipackzettel in die Papiertonne, Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen in den Gelben Sack, leere Glasflaschen in den Altglascontainer.
Heinz Müller
Pressesprecher
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