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Kelheim3Tipps für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe der im Schulwegkostenfreiheitsgesetz genannten Schulen;
Schulwegkostenerstattung für das Schuljahr 2014/2015 nur bis 31.10.2015 möglich

 

Schulwegkostenerstattung

Die von den Eltern verauslagten Schulwegkosten werden vom Landratsamt grundsätzlich am Ende eines Schuljahres auf Antrag mit Originalfahrkarten abgerechnet. Der Erstattungsantrag ist in den Sekretariaten der Schulen oder beim Landratsamt Kelheim (Schlossweg) an der Pforte und in den Außenstellen in Kelheim, Hemauer Straße 48, Zi-Nr. 211 bis 213 sowie in Mainburg, Regensburger Str. 1, erhältlich.

Familienbelastungsgrenze

Erstattungsfähig sind die im Schuljahr 2014/2015 angefallenen Fahrtkosten, soweit sie die Familienbelastungsgrenze von 420 € für das Schuljahr 2014/2015 übersteigen. Anträge von Geschwistern sind zusammen einzureichen. Die Schulwegkosten für mehrere Kinder werden zusammengezählt, der Familienbelastungsbetrag wird nur einmal pro Familie abgezogen.

 

Ausnahmeregelung

Die aufgewendeten Kosten werden in voller Höhe erstattet, wenn der Unterhaltsleistende oder Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB X II) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat oder die Unterhaltsleistenden (Eltern) für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen (August 2014).

 

Reduzierung des Erstattungsbetrages auf den günstigsten Tarif

Erstattungsfähig sind nur die Kosten des günstigsten Tarifs. Fehlende oder verloren gegangene Fahrkarten können leider nicht in die Berechnung des Erstattungsbetrages einbezogen werden.

 

Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen

Der Schulweg ist grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Ist der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges notwendig bzw. insgesamt wirtschaftlicher, so ist hierfür ein gesonderter Antrag am Schuljahresbeginn beim Landratsamt einzureichen. Diese Anträge sind bei den Ausgabestellen der Erstattungsanträge erhältlich.

 

Antragsfrist

Die Anträge zur Schulwegkostenerstattung können jährlich einmal am Ende des Schuljahres, spätestens aber bis zum 31. Oktober (Ausschlussfrist) für das zurückliegende Schuljahr beim Landratsamt eingereicht werden. Bei verspäteter Antragstellung ist eine Kostenerstattung nicht mehr möglich.

Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt Kelheim, Außenstelle Kelheim in der Hemauer Straße 48, Zimmer-Nr. 211 - 213, Tel.-Nr. 09441/207-3530, -3531, -3532,
-3533.

 

Heinz Müller
Pressesprecher

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