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Allgemeine Informationen

Landkreismotto (Grafik: Landratsamt Kelheim)Der Landkreis Kelheim bildet bei der Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 den Stimmkreis 203 Kelheim.  Regierungsdirektorin Astrid Heuberger wurde zur Stimmkreisleiterin und Verwaltungsamtsrat Franz Sixt zu deren Stellvertreter ernannt.
Die Stimmkreisleiterin sorgt für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Stimmkreis Kelheim. Insbesondere hat sie die vorläufigen Ergebnisse der Landtagswahl und der Bezirkswahl für den Stimmkreis zu ermitteln und die Feststellung der endgültigen Ergebnisse durch den Stimmkreisausschuss vorzubereiten. In ihrer Funktion als Stimmkreisleiterin führt Astrid Heuberger auch den Vorsitz im Stimmkreisausschuss. Neben der Vorsitzenden besteht der Stimmkreisausschuss aus sechs stimmberechtigten Beisitzern, welche aus den Parteien und Wählergruppen nach der Reihenfolge ihrer im Stimmkreis bei der letzten Landtagswahl erreichten Stimmenzahlen ausgewählt werden.
Weitere Informationen zu den Wahlen am 08. Oktober 2023, wie z. B. Stimmzettelmuster, Informationsbroschüren usw., finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen – Landtagswahlen“ und „Wahlen – Bezirkswahlen“.
Für weitere, überregionale Informationen zu den Wahlen verweisen wir auf den Internetauftritt des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.bayern.de/.
Wann ist die Wahl?
Die Landtags- und Bezirkswahlen finden am Sonntag, den 08. Oktober 2023 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
 
Wer darf wählen?
Bei der Landtags- und Bezirkswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen stimmberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Bayern (für die Landtagswahl) bzw. im Regierungsbezirk Niederbayern (für die Bezirkswahl) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich in Bayern bzw. im Regierungsbezirk aufhalten. Im Landkreis Kelheim sind am 08. Oktober 2023 ca. 88.666 (Stand 11.09.2023) Bürgerinnen und Bürger für die Landtags- und Bezirkswahl stimmberechtigt.
 
Wer wird gewählt?
Der Landtag besteht aus 180 Abgeordneten und wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Zahl der Abgeordneten kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. In Bayern werden 91 Abgeordnete in den Stimmkreisen direkt, die restlichen 89 Abgeordneten aus den Wahlkreislisten gewählt. 18 Abgeordnete entfallen dabei auf den Wahlkreis Niederbayern.
Der Landtag ist als Volksvertretung ein zentrales Verfassungsorgan des Freistaates Bayern und wirkt u. a. bei der Regierungsbildung mit. Weitere Aufgaben sind die Gesetzgebung sowie die Kontrolle von Regierung und Verwaltung.
Zusammen mit der Landtagswahl finden in Bayern auch die Wahlen für die sieben bayerischen Bezirkstage statt. Der Bezirkstag Niederbayern besteht aus 18 Bezirksräten, die (wie bei der Landtagswahl) zur Hälfte direkt in den Stimmkreisen, zur anderen Hälfte über die Wahlkreislisten gewählt werden. Die Bezirke erfüllen jedoch nicht Aufgaben der Staatstätigkeit, sondern sind kommunale Körperschaften mit dem Recht, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln und sind damit die „dritte kommunale Ebene“ in Bayern. Sie erledigen die kommunalen Aufgaben, welche die Gemeinden und Landkreise aufgrund des Einzugsbereichs und des Finanzrahmens nicht alleine bewältigen können (z. B. Gesundheitswesen, Sozialwesen usw.).
 
Wie wähle ich?
In Bayern gibt es sieben Wahlkreise; jeder Regierungsbezirk bildet dabei einen Wahlkreis. Diese Wahlkreise sind wiederum in Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte. In Bayern gibt es insgesamt 91 Stimmkreise. Der Stimmkreis 203 Kelheim umfasst das ganze Gebiet des Landkreises Kelheim und ist wiederum in 107 Stimmbezirke und 92 Briefwahlvorstände unterteilt.
Gewählt werden darf nur in dem Stimmbezirk, für den die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde bzw. mittels Briefwahl. Die Stimmberechtigten erhalten für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 die Wahlbenachrichtigungen in der Regel zwischen dem 01.09.2023 und dem 17.09.2023. Stimmberechtigte, die bis zum 17.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollen sich mit der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, in Verbindung setzen.
Wählen kann nämlich nur, wer entweder in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Mit dem Wahlschein, welcher bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden muss, kann entweder in einem anderen Stimmbezirk des Stimmkreises Kelheim oder per Briefwahl gewählt werden. Jedermann kann Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden sodann automatisch mit dem Wahlschein versandt. Für die Aushändigung an eine andere Person als den Stimmberechtigten persönlich ist eine schriftliche Empfangsvollmacht notwendig; ein Bevollmächtigter darf jedoch nur maximal vier Stimmberechtigte vertreten.
Die Briefwahlunterlagen können in der Gemeinde persönlich oder schriftlich beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck. Der Antrag bei der Gemeinde kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden können die Unterlagen auch online oder mittels QR-Code angefordert werden. Eine telefonische Antragstellung oder eine Beantragung per SMS ist nicht möglich.
Sowohl bei der Landtagswahl als auch bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen – eine Erststimme (kleiner Stimmzettel) und eine Zweitstimme (großer Stimmzettel).
Mit der Erststimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin einer Partei oder Wählergruppe für den Stimmkreis Kelheim gewählt. Diesen Bewerber/in nennt man „Direktkandidat/in“. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat. Mit der Zweitstimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin einer Partei oder Wählergruppe auf der Wahlkreisliste gewählt. Der Wähler kann seine Stimme auf der Wahlkreisliste aber auch nur einer bestimmten Partei oder Wählergruppe geben. In diesem Fall wird auf die Möglichkeit, Einfluss auf die von der Partei/Wählergruppe vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten zu nehmen, verzichtet.
Eine Partei, die landesweit weniger als 5 Prozent der Stimmen erhalten hat, kann nicht in den Landtag einziehen (sogenannte 5 %-Hürde). Im Gegensatz zur Landtagswahl besteht für die Sitzverteilung bei der Bezirkswahl keine Sperrklausel.
 
Informationen über die Wahlergebnisse im Stimmkreis Kelheim:
Über die Internetseite des Landkreises Kelheim ( www.landkreis-kelheim.de ) unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen – Landtagswahlen“ erhalten Sie am Wahlabend, ab ca. 21 Uhr Informationen über die vorläufigen Teilergebnisse der Landtagswahl für den Stimmkreis Kelheim. Wir bitten daher von Anfragen vor 21 Uhr abzusehen.
Das vorläufige Teilergebnis der Bezirkswahl für den Stimmkreis Kelheim liegt erst am Montag, den 09. Oktober 2023, ab ca. 9 Uhr vor. Dieses erhalten Sie ebenfalls auf der oben genannten Seite unter der Unterrubrik „Wahlen – Bezirkswahlen“. Mit der Bekanntgabe eines vorläufigen Teilergebnisses der Bezirkswahl für den Stimmkreis Kelheim ist deshalb am Wahlabend durch das Landratsamt nicht zu rechnen; wir bitten deshalb von etwaigen Anfragen abzusehen.
 
Sonja Endl
Stellv. Pressesprecherin