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Die kalte Jahreszeit – für das Staatliche Bauamt Landshut und seine Straßenmeistereien gleichzeitig der Zeitraum für Gehölzpflegearbeiten.

Das Staatliche Bauamt sorgt für verkehrssichere und langfristig alterungsfähige Gehölzbestände an den Bundes- und Staatsstraßen. (Foto: Tobias Nagler/Staatliches Bauamt Landshut)Das Staatliche Bauamt sorgt für verkehrssichere und langfristig alterungsfähige Gehölzbestände an den Bundes- und Staatsstraßen. (Foto: Tobias Nagler/Staatliches Bauamt Landshut)
Das Ziel: die Entwicklung verkehrssicherer und langfristig alterungsfähiger Gehölzbestände. Auch in den Wintermonaten 2022/23 führt die Straßenmeisterei Abensberg an Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis Kelheim solche Maßnahmen durch.
Da in den meisten Fällen nur von der Straße aus gearbeitet werden kann, ist in den Arbeitsbereichen mit Behinderungen in beiden Richtungen zu rechnen. Der Verkehr wird deshalb bei Bedarf halbseitig eingeengt und eventuell zusätzlich per Ampel geregelt. Die Arbeiten erfolgen ausschließlich tagsüber. Das Staatliche Bauamt bittet um Verständnis und um besondere Vorsicht im Arbeitsbereich.
In folgenden Abschnitten arbeitet die Straßenmeisterei Abensberg in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt:
B 16
o bei Saal an der Donau
o bei Lengfeld
o bei Bad Abbach
B 299
o zwischen Neustadt/Donau und Marching
St 2333
o zwischen Siegenburg und Kirchdorf
Die Bäume und Sträucher entlang von Straßen erfüllen wichtige Funktionen: Sie schützen Böschungen gegen Erosionen, schirmen Anwohner von Verkehr, Staub und Abgasen ab, binden die Straßen landschaftsgerecht in ihre Umgebung ein, dienen Verkehrsteilnehmern als Wind- und Blendschutz und vielen Tieren als Rückzugs- und Nisträume. Allerdings können die Gehölze zur Gefahrenquelle werden: Kranke und alte Bäume verlieren ihre Standfestigkeit und könnten dann Verkehrsteilnehmer gefährden. Zweige, die in den Verkehrsraum ragen, könnten Fahrzeuge beschädigen. Und auch die freie Sicht in Kurven und entlang der Strecke muss gewährleistet sein. Ebenso dürfen Schilder, Leitpfosten, Ampeln und Kreuzungen nicht durch Pflanzen verdeckt sein.
Um die Bestände in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, werden sie daher in regelmäßigen Abständen von zehn bis maximal 15 Jahren gepflegt. Diese Pflege erfolgt in den Wintermonaten bis spätestens Ende Februar, um gehölzbewohnende Vogelarten oder andere Tierarten nicht zu stören. „Das entscheidende Kriterium ist für uns die Verkehrssicherheit“, erklärt Robert Bayerstorfer, Bereichsleiter Straßenbau beim Staatlichen Bauamt Landshut. „Wir wissen aber auch um die Sensibilität bei diesem Thema. Unser Motto für diese Arbeiten lautet deshalb: So wenig wie möglich und so viel wie nötig.“
Bei den Arbeiten werden die Sträucher an Böschungen bis auf ca. 20 cm verkürzt oder ausgedünnt, um den Bestand zu verjüngen. „Auf den Stock setzen“ heißt der Fachausdruck für diese Vorgehensweise. „Verständlicherweise erscheint diese Maßnahme für manchen auf den ersten Blick sehr radikal“, sagt Robert Bayerstorfer. „Aber was für Außenstehende häufig nach einem Kahlschlag aussieht, hilft der Natur dabei, sich zu verjüngen.“ Denn Bestände, die über viele Jahre hochgewachsen sind, verschatten den darunterliegenden Boden. Durch mangelnden Lichteinfall wachsen keine jungen Gehölze nach, was zu Lücken in der Bepflanzung führen kann. Der regelmäßige Rückschnitt hilft Pflanzen und Wurzeln, gesund zu bleiben. Schon nach ein bis zwei Vegetationsperioden hat sich wieder ein dichter, stufig aufgebauter Bestand entwickelt. Freigestellte Einzelbäume entwickeln sich besser, da sie mehr Licht erhalten und durch die fehlende Konkurrenz mehr Wasser und Nährstoffe aus dem Boden aufnehmen können. Da die Gehölze immer nur abschnittsweise zurückgeschnitten werden, können sich die Tiere in angrenzende, unbearbeitete Flächen zurückziehen.
Ein geringer Teil des Holzes verbleibt an Ort und Stelle, wo es als Totholz oder zu Reisighaufen gestapelt Reptilien, Insekten und Vögeln einen neuen Lebensraum bietet. Der weitaus größere Teil wird jedoch entfernt, damit sich die Bestände von selbst verjüngen können und Wurzelstöcke wieder austreiben. Das Schnittgut wird weiterverwertet und etwa als gehäckselte Biomasse energetisch genutzt.
Zudem werden über den ganzen Landkreis verteilt abgestorbene oder kranke Bäumen gefällt. Darüber hinaus muss das Staatliche Bauamt einzelne Bäume entfernen, wenn sich herausgestellt hat, dass sie aufgrund ihrer Lage und ihres Zustandes eine besondere Gefährdung für den Verkehr darstellen. Sind solche Bäume landschaftsbildprägend, erfolgt eine Ersatzpflanzung an geeigneter Stelle.
 
 
Tobias Nagler
Staatliches Bauamt Landshut
Öffentlichkeitsarbeit
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