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Keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr als Ziel

Landkreislogo 50 Jahre (Grafik: Landratsamt Kelheim)443 Menschen wurden im Jahr 2021 bei Straßenverkehrsunfällen in Bayern getötet. Bei jedem schweren oder tödlichen Verkehrsunfall sind letztlich 113 Personen betroffen - elf Familienangehörige, vier enge Freunde, 56 Freunde und Bekannte, 42 Einsatzkräfte. 50.059 Personen waren so Beteiligte bei tödlichen Unfällen. Die „Vision Zero“ hat deshalb das Ziel: keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr.
Die „Vision Zero“ beschreibt dabei nicht die quantitative Zielmarke „Null“, sondern gibt Ziel und Strategie vor. Sie hat ihren Ursprung in der Industrie. Mitte der 1990er Jahre entwickelte die Schwedische Verkehrsbehörde diesen Begriff für den Verkehr weiter. Viele europäische Länder haben die Vision Zero mittlerweile aufgegriffen.
Die vier Leitgedanken der „Vision Zero“
  1. Das Leben ist nicht verhandelbar: Jeder Mensch hat gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die „Vision Zero“ fordert diesen Schutz durch die staatlichen Organe.
  2. Der Mensch ist fehlbar: Jedoch dürfen Fehler nie mit dem Tod bestraft werden.
  3. Die tolerierbaren Grenzen liegen in der physischen Belastbarkeit des Menschen: Das Straßenverkehrssystem muss an den Menschen angepasst werden und nicht umgekehrt. Bei der Gestaltung des Verkehrssystems sind die psychischen und physischen Voraussetzungen des Menschen zu beachten.
  4. Die Menschen haben ein Recht auf ein sicheres Verkehrssystem: Der Staat und die Behörden haben die Pflicht das Verkehrssystem als Ganzes sicher zu gestalten. Dadurch werden die Verkehrsteilnehmer aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen.
 
Um die Vision Zero umzusetzen müssen die drei Hauptunfallursachen bekämpft werden.
  1. Gurtmuffel: Es sind nicht alle Verkehrsteilnehmer angeschnallt. Vor allem LKW-Fahrer legen den Sicherheitsgurt nicht an. Schon ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h können nichtangeschnallte Verkehrsteilnehmer tödlich verletzt werden.
  2. Alkohol am Steuer: Alkohol verringert die Reaktionsgeschwindigkeit und erhöht die Risikobereitschaft. Nach 0,5l Bier hat ein Mann im Alter von 30 Jahren mit einer Körpergröße von 1,75 Meter und einem Körpergewicht von 70 Kilogramm einen Blutalkoholwert von 0,36 Promille. Eine Frau hat bei selben Körpermaßen einen Promillewert von 0,45. Es ist mit ersten Beeinträchtigungen wie Einschränkung des Sehfeldes und Problemen bei der Entfernungsschätzung zu rechnen. Trotzdem sind sowohl der Mann als auch die Frau noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt. Eine Ordnungswidrigkeit wird ab 0,5 Promille begangen.
  3. Raser: 12 % der Unfälle - 36.800 Unfälle - passierten im Jahr 2021 in Deutschland aufgrund von nicht angepasster Geschwindigkeit. Bei einem Zusammenprall eines Fußgängers mit einem Fahrzeug mit Tempo 30 liegt die Überlebenschance bei 70 %. Ab Tempo 60 gibt es keine realistische Überlebenschance mehr.
 
Sicherheit ist nicht, Sicherheit wird
Die Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr bringen nicht den gewünschten Erfolg, wenn nicht jeder Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst handelt. Jeder Einzelne muss seinen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten. Dieser besteht darin, Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer zu nehmen und im Zweifel nicht auf das eigene Recht zu bestehen, sondern auch darauf zu verzichten.
• Verantwortungsbewusst ist, wer seine Geschwindigkeit so anpasst, dass niemand gefährdet wird und auch eine Selbstgefährdung ausgeschlossen ist.
• Zum Schutz der Anderen und zum Eigenschutz sollte niemand unter Alkohol- und Drogeneinfluss im Straßenverkehr teilnehmen.
• Um Gefahrensituationen zu vermeiden, immer genügend Sicherheitsabstand sowohl zu Fußgängern, Fahrradfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmern halten.
• Kraftfahrzeug- und Zweiradfahrer sollten ihre Beleuchtung regelmäßig auf Funktionalität prüfen, Fußgänger helle Kleidung tragen, ggf. mit Reflektoren.
• Um Unfälle aufgrund von Unaufmerksamkeit und Sekundenschlaf zu verhindern sollte bei auftretender Müdigkeit eine Pause eingelegt werden.
• Defekte Fahrzeuge können Unfälle verursachen. Regelmäßige Überprüfungen des Fahrzeuges auf Betriebsfähigkeit – ggf. auch außerhalb des TÜV-Zeitraums - oder notwendige Instandhaltungsarbeiten sind unter Umständen lebensrettend.
Lieber ankommen statt umkommen!
Lukas Sendtner
stellvertretender Stabsstellenleiter
Pressesprecher
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