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Beschränkung der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe

Landkreislogo 50 Jahre (Grafik: Landratsamt Kelheim)Das bislang schwerste registrierte Geflügelpest-Geschehen in Europa hat auch in Deutschland ein bis dato nicht dagewesenes Ausmaß erreicht. Es breitet sich von Norddeutschland, aktuell insbesondere auch über den Handel mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln Richtung Süddeutschland, aus.
Trotz der umfangreichen Präventionsmaßnahmen ist daher auch in Bayern jederzeit mit einem Ausbruchsgeschehen zu rechnen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kommt in seiner aktuellen Risikoeinschätzung für das Auftreten von HPAIV in Bayern zu der Einschätzung, dass entsprechende Vorsicht insbesondere beim Handel mit Lebendgeflügel aus Norddeutschland, vor allem bei der Abgabe im Reisegewerbe, angezeigt ist.
Um dieses Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, wird es aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) daher als notwendig erachtet, die Abgabe von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe zu beschränken.
Hierzu werden von den Landkreisen entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Der Wortlaut der Allgemeinverfügung für den Landkreis Kelheim kann im Amtsblatt eingesehen werden: www.landkreis-kelheim.de/media/13402/nr48.pdf
Geflügel darf im Reisegewerbe gewerbsmäßig nur abgegeben werden, soweit die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder, im Fall von Enten und Gänsen, virologisch nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde mit negativem Ergebnis auf hochpathogenes oder niedrigpathogenes aviäres Influenzavirus untersucht worden sind. Beginn der Viertagesfrist ist der Tag des auf der tierärztlichen Bescheinigung eingetragenen Untersuchungsdatums bzw. des Datums des Laboruntersuchungsbefundes.
Es wird darum gebeten, dass Personen, die im Reisegewerbe angebotenes Geflügel erwerben, sich die entsprechenden Befunde durch den Händler zeigen lassen. Sollten entsprechende Befunde nicht vorgelegt werden wird um umgehende Information an das Veterinäramt per Telefon (09441 207-7100) oder per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gebeten.
Das Veterinäramt Kelheim bittet dringend um Beachtung.
 
Lukas Sendtner
stellvertretender Stabsstellenleiter
Pressesprecher