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Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung, die bereits umgesetzt wird, ergeben sich wichtige Änderungen beim sogenannten „Bürgertest“.

Landkreislogo 50 Jahre (Grafik: Landratsamt Kelheim)Das Anrecht wird für asymptomatische Personen eingeschränkt, bei symptomatischen Personen übernimmt die Krankenkasse weiterhin die Kosten für eine Testung auf Sars-Cov-2. Bitte beachten Sie, dass am Testzentrum Kelheim weiterhin nur kostenfreie Tests angeboten werden können. Sollten Sie daher einen kostenpflichtigen Test benötigen, verweisen wir sie auf private Anbieter, Apotheken und Arztpraxen.
 

Für wen bleibt der Bürgertest kostenlos?

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable (empfindliche) Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
• Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
• Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
• Personen bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitestung“)
• Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
• Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach dem §29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen Budgets beschäftigt sind
• Pflegende Angehörige
• Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
 
Weiterhin kostenlos bleiben Testungen:
• wenn zur Bestätigung eines positiven Selbsttests ein Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal durchgeführt wird
• bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet
 
Wann muss ich eine Eigenbeteiligung von drei Euro bezahlen?
Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit drei Euro beteiligen. Den Rest übernimmt der Bund in folgenden Fällen bei:
• Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
• Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
• Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Diese Vorgaben gelten voraussichtlich bis 25.11.2022. Weitere Informationen finden Sie unter www.stmgp.bayern.de
 
Lukas Sendtner
stellvertretender Stabsstellenleiter
Pressesprecher