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Die Menschen, die seit 24. Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden zum 1. Juni von den Jobcentern bzw. Sozialämtern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung SGB II bzw. SGB XII.

Landkreislogo 50 Jahre (Grafik: Landratsamt Kelheim)Aufenthaltstitel notwendig
Der sogenannte Rechtskreiswechsel kommt grundsätzlich für alle Personen in Betracht, die entweder erkennungsdienstlich behandelt oder im Ausländerzentralregister registriert wurden und entweder eine Aufenthaltserlaubnis (§ 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) besitzen oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung erhalten haben.
• Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung SGB II bzw. SGB XII vorliegen.
• Das Jobcenter Landkreis Kelheim hat bereits Anträge verschickt. Diese sollten unverzüglich an das Jobcenter zurückgesandt werden. Sollte im Einzelfall eine persönliche Vorsprache nötig sein, kann vorab ein Termin vereinbart werden unter der Telefonnummer 09443 49988-0.
• Das Amt für soziale Angelegenheiten im Landratsamt Kelheim hat die Anträge auf Grundsicherung nach dem SGB XII bereits verschickt. Diese Anträge sollten umgehend ans Landratsamt Kelheim zurückgeschickt werden.
Zudem können die Anträge auch online gestellt werden unter www.arbeitsagentur.de/ukraine oder www.landkreis-kelheim.de.
Alle Hilfen aus einer Hand
Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen – unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die angemessenen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.
Das Jobcenter Landkreis Kelheim berät und unterstützt dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.
 
 
 
Lukas Sendtner
stellvertretender Stabsstellenleiter
Pressesprecher