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Landkreislogo 50 Jahre (Symbolfoto)Wie wichtig die Hilfe aus der Nachbarschaft sein kann, haben wir gerade in den vergangenen zwei Jahren während der Corona-Pandemie erleben müssen. Für ältere und pflegebedürftige Menschen ist die Hilfe durch Freunde, Bekannte oder eben dem Nachbarn eine Entlastung, die nicht durch ein Arbeitsverhältnis, sondern durch Hilfsbereitschaft und Freundschaft geprägt ist. Sogenannte Einzelhelfer können über den Entlastungsbetrag abrechnen und somit wird das Engagement vor Ort unterstützt bzw. ausgebaut.
Seit dem 1. Januar 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung abrechnen. Auch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen können Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen und mit der Pflegekasse individuell abrechnen.
Für die Registrierung und Schulung von acht Unterrichtseinheiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, sind die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege zuständig – dieses Angebot ist grundsätzlich kostenfrei.
Eine Schulung findet am 14. Mai von 9 bis 15:30 Uhr im Landratsamt Kelheim statt. Anmeldungen zu dieser Schulung richten Sie bitte bis 9. Mai an das Zentrum für Chancengleichheit (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 09441 207-1040). Veranstalter sind die Fachstelle für Demenz und Pflege des Regierungsbezirks und der Landkreis Kelheim.
 
Lukas Sendtner
stellvertretender Stabsstellenleiter
Pressesprecher