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Im Frühjahr holen viele Menschen ihr Fahrrad raus und drehen ihre ersten Runden – immer häufiger auch mit Pedelecs und E-Bikes.

Landkreislogo 50 Jahre (Grafik: Landratsamt Kelheim)Aber worin unterscheiden sich diese Fahrrad-Typen und was müssen Sie jeweils beim Führen beachten?

Sowohl Pedelecs als auch E-Bikes bieten den Vorteil, dass die Fahrt durch einen eingebauten Motor weniger anstrengend ist und man schneller und entspannter ans Ziel kommt. Beim eingebauten Motor liegt auch schon der wesentliche Unterschied beider Fahrzeuge:

  • Beim Pedelec wird man durch den Motor nur unterstützt. Das heißt, er läuft nur, wenn man in die Pedale tritt und schließlich schaltet er sich ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h selbst ab. Das Pedelec gilt deshalb als Fahrrad.
  • Bei einem E-Bike kann man den Motor manuell an- und ausschalten. Man kann damit auch fahren ohne zu treten.

Das am weitesten verbreitete Elektrorad ist das Pedelec. Da dieses wie ein normales Fahrrad behandelt wird, gibt es wenig Zusätzliches zu beachten. Man benötigt weder einen Führerschein, noch eine Zulassung. Zum Führen des Fahrrads gibt es kein Mindestalter; allerdings wird empfohlen, erst ab 14 Jahren damit zu fahren. Es besteht keine Helmpflicht; zur Verwendung eines Fahrradhelms wird jedoch geraten. Mit diesem Elektrorad sind die gleichen Wege wie mit einem normalen Fahrrad zu nutzen.

Bei E-Bikes und so genannten S-Pedelecs (Speed-Pedelecs), die bis zu 45 km/h erreichen, gilt es, mehr zu berücksichtigen. Diese sind Mofas und Kleinkrafträdern gleichgestellt, wodurch man sowohl eine Betriebserlaubnis als auch ein Versicherungskennzeichen benötigt. Im Einzelnen:

  • Ein S-Pedelec funktioniert prinzipiell genauso wie ein normales Pedelec. Auch hier läuft der Motor nur, während man tritt. Allerdings kann man damit um 20 km/h schneller fahren. Daraus ergibt sich, dass man einen Führerschein der Klasse AM benötigt. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Es besteht Helmpflicht, wobei ein Fahrradhelm aufgrund der höheren Geschwindigkeit nicht ausreicht. Ein S-Pedelec muss man auf der Straße fahren.

E-Bikes werden wegen der verschiedenen Geschwindigkeiten in drei Kategorien eingeteilt: bis 20 km/h, bis 25 km/h und bis 45 km/h. Jeweils gibt es unterschiedliche Regeln:

  • Für E-Bikes, die mit Motor 20 km/h fahren, braucht man eine Mofa-Prüfbescheinigung. Das Mindestalter liegt hier bei 15 Jahren. Es besteht keine Helmpflicht; ein Fahrradhelm wird aber empfohlen. Es können Wald- und Geländewege befahren werden, sowie Radwege, wenn sie durch das Schild „Mofas frei“ oder „E-Bikes frei“ freigegeben sind. Ansonsten ist auf der Straße zu fahren.
  • Bei der Nutzung von E-Bikes, die bis 25 km/h erreichen, besteht Helmpflicht. Auch hier reicht, wie beim S-Pedelec ein Fahrradhelm nicht aus. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie beim E-Bike bis 20 km/h.
  • Für E-Bikes, die 45 km/h erreichen, braucht man wie für S-Pedelecs einen Führerschein der Klasse AM und muss ebenfalls mindestens 16 Jahre alt sein. Auch bei diesen E-Bikes gilt die Helmpflicht. Fahrradwege dürfen von diesem Typ E-Bike nicht benutzt werden, nur die Straße.

Bei allen Arten von Elektrorädern ist wegen der höheren Geschwindigkeit auch immer höhere Vorsicht geboten.

 

Lukas Sendtner

stellvertretender Stabsstellenleiter

Pressesprecher