Anzeige

Die untere Naturschutzbehörde bittet um Ihre Mithilfe beim Schutz der Vögel

Kiebitz (Foto: Dr. Leibl)Kiebitz (Foto: Dr. Leibl)
Im Landkreis Kelheim kann man sie noch vereinzelt antreffen, die selten gewordenen wiesenbrütenden Vogelarten, wie Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz, Wachtelkönig, Braunkehlchen, und den Wiesenpieper. Eng an Grünland gebunden ist auch der Weißstorch, der zwar nicht in den Wiesen brütet, aber bei der Nahrungssuche regelmäßig in diesen Bereichen anzutreffen ist.
Die wichtigsten Brut- und Aufzuchtgebiete für Wiesenbrüter liegen im Abenstal und seinen Seitentälern sowie im Tal der Großen Laber. Aber auch im Forstmoos, im Rehmoos, in der Donauniederung, im Sallingbachtal und im Esperbachtal bei Herrnwahlthann muss auf wiesenbrütende Vögel Rücksicht genommen werden.
Anlässlich der Rückkehr der Vögel aus den Winterquartieren weist die untere Naturschutzbehörde vorsorglich darauf hin, dass es verboten ist, die selten gewordenen Tiere während der Brut- und Aufzuchtzeit von Mitte März bis Ende August zu stören. In diesem Zeitraum ist die Bevölkerung aufgefordert, die Gebiete ausschließlich auf den vorhandenen Wegen zu nutzen und Hunde unbedingt anzuleinen. Das Wegegebot ist bei allen Freizeitaktivitäten, und damit auch bei Touren mit Quads, Mountainbikes oder Motocrossmaschinen zu beachten. Auch das Reiten abseits der Wege und das Betreiben von Modellflugzeugen und Drohnen können zu empfindlichen Störungen führen.
Zur Information der Bevölkerung, und um die geschützten Wiesenbrütergebiete besser kenntlich zu machen, sollen in den nächsten Wochen im Labertal und südlich von Offenstetten Infoschilder aufgestellt werden. Die Tafeln bei Offenstetten geben Hinweise zum richtigen Verhalten während der Brutzeit der Wiesenbrüter. Über den QR-Code können zudem weitere Informationen zu den verschiedenen Vogelarten abgerufen werden. Der bei vielen Offenstettener Anwohnern beliebte Fußpfad, der vom Wiesenweg zum Sportplatz führt, darf im Übrigen auch weiterhin genutzt werden. Um die teilweise unmittelbar in den benachbarten Wiesen brütenden Vögel nicht zu stören, gelten allerdings auch hier die aufgeführten Verhaltensregeln. Insbesondere bitten wir darum, dass die Wiesen sowie das erst 2017 fertig gestellte, aber bereits von einer Vielzahl von Tieren als Lebensraum angenommene, Regenrückhaltebecken abseits des bestehenden Pfades nicht betreten werden.
Die besondere Rücksichtnahme ist aufgrund der dramatischen Bestandsrückgänge der letzten Jahrzehnte dringend erforderlich. Insbesondere die Bestände des Großen Brachvogels, der offene, gut überschaubare, feuchte und ebene Wiesenlandschaften als Brutgebiet benötigt, sind vielerorts auf wenige Tiere zurückgegangen. So brüteten in den fünfziger Jahren noch mehrere Dutzend Paare im Landkreis Kelheim, während in den letzten Jahren bestenfalls noch ein bis zwei Brutpaare zu verzeichnen waren. Aber auch die früher allgegenwärtigen Kiebitze sind in der Roten Liste bayernweit als „stark gefährdet“ eingestuft. Nachdem sich die bayerischen Bestände zwischen 1975 und 1998 schon mehr als halbiert hatten, geht der Rückgang seitdem kontinuierlich weiter.
Schon bei einer Entfernung von mehreren hundert Metern fühlen sich die empfindlichen Vögel durch Menschen und freilaufende Hunde, die sich in ihrem Brutrevier aufhalten, gestört. Auch Drohnen und Modellflugzeuge sind in diesen Gebieten als problematisch einzustufen. Jede Störung bedeutet zusätzlichen Stress während der ohnehin anstrengenden Brut- und Aufzuchtphase. Als Folge unterbrechen sie die Nahrungssuche, verlassen das Nest fluchtartig und starten Angriffsflüge oder Ablenkungsversuche. Störungen während des Brutgeschäftes können daher auch zum Auskühlen der Eier oder Nestlinge, und letztlich zur Aufgabe der Brut führen. Gefahr besteht also weniger im direkten Verlust von Vögeln und Gelegen, als vielmehr in der Beunruhigung der Tiere.
Doch nicht nur für Brutvögel sind die Gebiete interessant: vor allem im Frühjahr, aber auch im Spätsommer und Herbst, rasten in den Flusstälern Zugvögel, die sich kurzzeitig von den Strapazen und Gefahren ihrer langen Reise erholen, und sich für die nächste Etappe bereitmachen. Für diese ohnehin geschwächten Vögel stellen Störungen ebenfalls ein großes Problem dar. Statt zu regenerieren, verlieren sie bei den Fluchtmanövern weitere Energiereserven, die sie dringend benötigen, um an ihre angestammten Brutplätze oder Winterquartiere zu gelangen.
Deshalb sind zur Brut- und Zugzeit im Auftrag der Naturschutzbehörde vermehrt ehrenamtliche Naturschutzwächter in allen Wiesenbrütergebieten im Einsatz – selbstverständlich unter Beachtung der jeweils gültigen Regelungen zum Infektionsschutz. Ihre Aufgabe ist es, die Bevölkerung auf die Einhaltung von Wegegebot und Vermeidung anderer Störungen hinzuweisen, und Fragen zu den vorkommenden Arten und zu Besonderheiten jedes Gebietes zu beantworten.
Die bayerischen Wiesenbrütergebiete können online abgerufen werden: https://www.lfu.bayern.de/natur/fis_natur/fin_web/index.htm
 
Sonja Endl
Stellv. Pressesprecherin
Google Analytics Alternative