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Immer mehr Flüchtlinge aus der Ukraine kommen im Landkreis Kelheim an.

Landkreislogo 50 Jahre (Grafik: Landratsamt Kelheim)Bislang haben 34 Personen aus der Ukraine dem Landratsamt Kelheim ihren Aufenthalt im Landkreis angezeigt. Mit weiteren Kriegsflüchtlingen, die im Landkreis Kelheim Schutz suchen, ist zu rechnen.
Am Montag (07.03.) wurden bereits die Bürgermeister der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises im Rahmen einer Versammlung über den aktuellen Sachstand informiert. Dieser direkte Austausch wird auch künftig beibehalten.
Hiermit informiert das Landratsamt zudem über die Vorgehensweise für ukrainische Kriegsflüchtlinge bzw. Bürgerinnen und Bürger, die diesen helfen wollen. In den nächsten Tagen wird deshalb die Homepage des Landratsamtes überarbeitet, sodass bestimmte Hilfsangebote dort selbst registriert werden können. Die rechtlichen Regelungen im Hinblick auf das weitere Vorgehen sind zwar noch nicht abschließend geklärt, doch vorläufig gilt bis auf Weiteres:
Einreise, Registrierung und Aufenthalt
Ukrainische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass für 90 Tage visumfrei in Deutschland bleiben. Eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Künftig wird den Betroffenen ein befristetes Aufenthaltsrecht für ein Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf max. 3 Jahre) gewährt werden.
Alle Personen, die wegen des Krieges in der Ukraine in Deutschland Schutz suchen, müssen erkennungsdienstlich behandelt und registriert werden. Hierzu ist neben den Bearbeitungsstraßen des Bundes (für Bayern in Passau und Rosenheim) und ANKER-Einrichtungen die Ausländerbehörde zuständig.
Unterkünfte – Bei Bedarf beim Landratsamt melden
Wenn Flüchtlinge eine Unterkunft benötigen, vermittelt das Landratsamt Wohnungsangebote. Für kostenlose Unterbringung in Gastfamilien unter der Nummer 09441 207-1040 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder zur Unterbringung in kostenpflichtigen Einzelwohnungen unter der Nummer 09441 207-5200 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Sollte keine genannte Wohnungsmöglichkeit zur Verfügung stehen, verteilt die ANKER-Einrichtung in bestehende Sammelunterkünfte. Hintergrund ist eine gerechte Sicherstellung des Leistungsbezugs bei Bedarf.
 
Wohnungsangebote über Homepage des Landkreises selbst registrieren
Wohnungsangebote egal welcher Art (Ferienwohnungen, leerstehende Einliegerwohnungen, Appartements, Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser etc.) kostenlos oder mit Mietzins können künftig in den nächsten Tagen unter www.landkreis-kelheim.de selbst registriert werden. Die Mitarbeiter setzen sich mit Ihnen in Verbindung, um Weiteres zu klären. Bis zur Aktualisierung der Homepage sind die Angebote weiterhin an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch an 09441 207-5200 zu richten.
 
Familien für unbegleitete Kinder und Jugendliche
Auch unbegleitete Minderjährige, die ohne Eltern oder Sorgeberechtigten aus der Ukraine in den Landkreis flüchten, müssen vorübergehend in Obhut genommen werden. Hierfür werden Gastfamilien gesucht, bei denen die Kinder und Jugendlichen vorübergehend untergebracht werden können. Entsprechende Angebote können über www.landkreis-kelheim.de in den nächsten Tagen selbst registriert werden. Bis zur Aktualisierung der Homepage sind die Angebote an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch an 09441 207-1040 zu richten.
 
Sozialleistungen
Wer Sozialleistungen, Krankenhilfe oder eine kostenpflichtige Unterkunft benötigt und sich aufgrund von Bargeld oder sonstigen Vermögen nicht selbst helfen kann, kann auf Antrag Hilfe im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen. Hierzu ist vorab die Registrierung in einer ANKER-Einrichtung nachzuweisen, zusätzlich ist bei Unterbringung in einer dezentralen Sammelunterkunft ein aktueller Corona-Test und eine (Röntgen-)Untersuchung auf Lungentuberkulose vorzunehmen. Weitere Informationen unter der Nummer 09441 207-5220 oder der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Andere Hilfsangebote wie Geld- oder Sachspenden werden nicht vom Landratsamt organisiert. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die großen Hilfsorganisationen.
Als allgemeiner Ansprechpartner steht Ihnen das Zentrum für Chancengleichheit unter 09441 207-1040 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Auf der Homepage des Landkreises werden darüber hinaus wichtige Fragen beantwortet und die zuständigen Stellen des Landratsamtes vermerkt.
 
 
Lukas Sendtner
stellvertretender Stabsstellenleiter
Pressesprecher