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Landkreislogo 50 Jahre (Grafik: Landratsamt Kelheim)Anlässlich der derzeitigen Entwicklung des Krieges in der Ukraine und der weiter steigenden Zuweisungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist der Landkreis Kelheim verstärkt bemüht, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylsuchende bereitzustellen. Hierfür zählen wir auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger.
Gesucht werden größere Wohneinheiten (z.B. Mehrfamilienhäuser) oder größere Einfamilienhäuser, bevorzugt an Orten mit guter Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Kinderbetreuung, Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächstgrößeren Ortschaft mit den jeweiligen Einrichtungen). Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung.
Weitere Anforderungen sind unter anderem:
• Der Vermieter geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten ist zugleich Eigentümer des Objekts.
• Es existieren abgeschlossene Wohn- und Sanitärbereiche, Zentralheizung und TV, sowie eine gültige
Nutzungsgenehmigung im Sinne der Baunutzungsverordnung für Wohnungen oder soziale Zwecke.
Wir bitten, geeignete Angebote vorzugsweise per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe einer Mietzins- und Betriebskostenvorstellung (brutto), wenn möglich zusammen mit einem Lageplan und Grundrissplänen, einzureichen.
Eine telefonische Angebotsabgabe kann unter 09441 207-5200 oder -5220 erfolgen.
 
Lukas Sendtner
stellvertretender Stabsstellenleiter
Pressesprecher
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