Endgültiges Ergebnis

Damit haben im Landkreis Kelheim 2,46 % der 88.606 Stimmberechtigten das Volksbegehren „Abberufung des Landtags“ unterzeichnet.
Das Ergebnis für den Landkreis (Stimmberechtigte, Eintragungen und Prozentangabe) können Sie unserer Landkreishomepage unter der Rubrik „Landkreis“, „Wahlen“, Unterrubrik „Volksbegehren“ entnehmen.
Das bayernweite Ergebnis des Volksbegehrens können Sie direkt dem Internetangebot des Landesamtes für Statistik (https://www.statistik.bayern.de/wahlen/volksbegehren/index.html)
unter der Rubrik „Wahlen“, „Volksbegehren“, „Ergebnis“ voraussichtlich ab Mitte November entnehmen.
unter der Rubrik „Wahlen“, „Volksbegehren“, „Ergebnis“ voraussichtlich ab Mitte November entnehmen.
Zur Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens ist es gemäß Art. 83 Landeswahlgesetz (LWG) erforderlich, dass sich mindestens eine Million Stimmberechtigte in Bayern in die Eintragungslisten eingetragen haben.
Sonja Endl
Pressestelle
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