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Aufgrund steigender Infektionszahlen in Niederbayern haben sich die niederbayerischen Landräte und Oberbürgermeister, darunter auch Landrat Martin Neumeyer, in einer gemeinsamen Beratung auf eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen geeinigt.

Landkreismotto (Grafik: Landratsamt Kelheim)Damit gelten auch im Landkreis Kelheim ab 3. November 2021, 0 Uhr, nachfolgende verschärfte Regelungen:

1.     In allen Bereichen, in denen bisher eine medizinische Maske getragen werden musste, wird die FFP2-Maske zur Pflicht. Dies gilt etwa in Supermärkten, im Einzelhandel, im ÖPNV und in Freizeiteinrichtungen.

2.     Die Zugangsregelungen werden verschärft. Wo bisher 3Gplus gilt, ist künftig 2G vorgeschrieben. So ist etwa in Diskotheken und Clubs der Eintritt nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich.

3.     Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen beträgt 10 Tage. Eine vorherige Freitestung ist nicht möglich.

Mit diesen Maßnahmen sollen die rapide steigenden Infektionszahlen eingedämmt werden. Zum Stand 02.11.2021 (Quelle RKI 03.24 Uhr) beträgt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Kelheim 258,5. Im Vergleich zum 01.10.2021 betrug diese noch 52,7.

Landrat Martin Neumeyer:

„Die Lage ist besorgniserregend und ernst. Im Hinblick auf unser Gesundheitssystem sind diese verschärften Maßnahmen unumgänglich. Wir alle wünschen uns keine weiteren Einschränkungen. Mein dringender Appell an Sie alle: bitte lassen Sie sich impfen. Wer sich bewusst nicht impfen lässt, verhindert auch die Rückkehr zu Normalität und Freiheit. Nutzen Sie unser Impfangebot im Impfzentrum oder im Impfbus. Schützen Sie sich und die anderen. Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme können wir das hohe Infektionsgeschehen eindämmen.“

 Das Landratsamt Kelheim hat die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV2 im Landkreis Kelheim aufgrund eines hohen regionalen Ausbruchsgeschehens per Allgemeinverfügung vom 02.11.2021 erlassen und im Amtsblatt Nr. 67 veröffentlicht.

 

Sonja Endl

Pressestelle
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