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Wohin mit dem Fallobst?

Fallobst (Foto: AdobeStock 221483686/Landratsamt Kelheim)
Die Spätsommerzeit hält Einzug und es ist wieder soweit, dass das über den Sommer gereifte Obst von den Bäumen herunterfällt und zu Fallobst wird, wenn man es nicht vorher pflückt. Der eine oder andere hat diesen Moment schon sehnlichst erwartet, weil er das Obst gerne in seinem natürlichen Zustand verzehrt, zu Kompott verarbeiten oder zum Entsaften bringen möchte. Informationen über Mostereien im Landkreis finden Sie auf der Homepage des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Kelheim:
www.gartenbauvereine-landkreis-kelheim.de/web/vereine/mostereien.
Für alle, die das Obst nicht selbst verwerten möchten oder können, gibt es in dieser Zeit zusätzlichen Gartenabfall zu entsorgen. Und alle Jahre wieder taucht die Frage auf: wohin damit? Kein Problem, wer einen Komposter oder eine Biotonne zu Hause hat. Hier darf das Fallobst rein. Aber Vorsicht! Wenn die Biotonne nur mit Fallobst befüllt wird, kann es bei der Leerung wegen des Gewichts zu Problemen kommen (max. 60 kg). Wer noch keine Biotonne hat, oder eine zusätzliche benötigt, wendet sich einfach an die Mitarbeiter der Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises Kelheim (Tel.: 09441/207-1511 oder 1516) oder bestellt diese ganz unkompliziert über die Homepage unter www.landkreis-kelheim.de/tonne .
Wertstoffhof oder –zentrum fällt als Entsorgungsmöglichkeit aus, denn dort darf man es nicht abladen, weil es zu starken Geruchsentwicklungen führt und zudem Wespen anzieht, die wiederum die Anlieferer und das Wärterpersonal belästigen. Wegen des hohen Wassergehaltes kommt es auch zur Bildung von Sickersäften und damit zu starken Verschmutzungen des Lagerplatzes.
Zu guter Letzt besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr die Vergärungsanlagen und Kompostbetriebe Högl, Dietrichsdorf und Blümel, Thronhofen zu beliefern oder sich an den Betreiber einer naheliegende Biogasanlage zu wenden.
 
Sonja Endl
Pressestelle
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