Anzeige
Das Angebot der sogenannten Auffrischungsimpfungen wird ausgeweitet. Im Impfzentrum des Landkreises Kelheim mit seinen Standorten in der Kreisstadt und in Mainburg sowie im Impfbus können sich ab sofort auch folgende Personengruppen ein weiteres Mal impfen lassen:
Landkreismotto (Grafik: Landratsamt Kelheim)
  • Pflegekräfte und weitere Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen.
  • Personen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen (z.B. medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes, mobile Impfteams).
  • Personen über 60 Jahre (nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung).

Im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge konnten bereits zuvor schon folgende Personengruppen das Angebot von Auffrischungsimpfungen wahrnehmen, sofern ihre erste Impfserie mindestens sechs Monate zuvor, inklusive der anschließenden 14-tägigen Frist, abgeschlossen war:

  • insbesondere Bewohner/innen in Pflegeeinrichtungen,
  • insbesondere Bewohner/innen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen,
  • Patienten/innen mit Immunschwäche oder Immunsuppression,
  • Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und
  • Höchstbetagte (ab 80 Jahren).
  • Personen, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson & Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 mit einem dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben.

 

Lukas Sendtner

Pressestelle

Google Analytics Alternative