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Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 bildet der Landkreis Kelheim zusammen mit dem Landkreis Landshut und der Stadt Landshut den Wahlkreis 228 Landshut.

Landkreismotto (Grafik: Landratsamt Kelheim)Die Stadt Landshut ist hierbei federführend für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Wahlkreis zuständig. Zur Wahlkreisleiterin wurde Oberrechtsrätin Dr. Kristina Neumaier und zu ihrem Stellvertreter Verwaltungsamtsrat Richard Babel ernannt.

Wann ist die Wahl?

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 26. September 2021 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wer darf wählen?

Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten.

Im Landkreis Kelheim dürfen am 26. September 2021 insgesamt ca. 90.000 Bürgerinnen und Bürger an der Bundestagswahl teilnehmen. Bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 waren es 88.028 Wahlberechtigte und davon 66.984 Wähler; die damalige Wahlbeteiligung lag bei 76,09%.

Wer wird gewählt?

Der Bundestag besteht aus 598 Abgeordneten und wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Zahl der Abgeordneten kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate noch erhöhen. Die Hälfte von ihnen wird in den 299 Bundestags-Wahlkreisen mit den Erststimmen der Wähler/-innen direkt gewählt. Die verbleibenden 299 Abgeordneten werden über die Landeslisten der Parteien bestimmt.

Der Bundestag ist das Parlament, das heißt die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland, und damit das wichtigste politische Entscheidungsorgan. Der Bundestag wählt unter anderem den/die Bundeskanzler/in, die Hälfte der Bundesverfassungsrichter/innen und den Bundespräsidenten/die Bundespräsidentin (Der Bundestag stellt hier die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung, die den Präsidenten/die Präsidentin wählt). Weiter ist der Bundestag auch für die Kontrolle der Regierung zuständig.

Wie wähle ich?

Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. Im Landkreis Kelheim gibt es bei der Bundestagswahl 2021 insgesamt 111 Wahlbezirke und 82 Briefwahlvorstände; bei der Bundestagswahl 2017 waren es noch 130 Wahlbezirke und 47 Briefwahlvorstände.

Wählen kann nur, wer entweder in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Gewählt werden darf nur in dem Wahlbezirk, für den die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde.

Mit dem Wahlschein, der bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden kann, kann entweder in einem anderen Wahlbezirk des Wahlkreises Landshut oder per Briefwahl gewählt werden. Da bei der Beantragung des Wahlscheins keine Gründe mehr angegeben werden müssen, können alle Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden automatisch mit dem Wahlschein versandt. Für die Aushändigung an eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich ist eine schriftliche Empfangsvollmacht, die der Wahlberechtigte jedem Dritten erteilen kann, notwendig; ein Bevollmächtigter darf jedoch nur maximal vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Briefwahlunterlagen können in der Gemeinde persönlich oder schriftlich beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck. Der Antrag bei der Gemeinde kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden können die Unterlagen auch online oder mittels QR-Code angefordert werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Die Wahlberechtigten erhalten für die Bundestagswahl am 26.09.2021 die Wahlbenachrichtigungen in der Regel zwischen dem 16.08.2021 und dem 31.08.2021. Wahlberechtigte, die bis zum 05.09.2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten sich mit der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, in Verbindung setzen und klären, ob sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin einer Partei für den Wahlkreis Landshut gewählt. Diese/n Bewerber/in nennt man „Direktkandidat/in“. Gewählt ist die Person, die die meisten Stimmen hat (relative Mehrheitswahl).

Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Bürgerinnen und Bürger in den 16 Ländern für eine Partei. Die zur Wahl antretenden Parteien stellen hierzu sogenannte Landeslisten auf; in Bayern gibt es bei der Wahl des 20. Deutschen Bundestages insgesamt 26 Parteien. Je weiter oben die Kandidaten auf dieser Liste stehen, desto größer ist die Chance ein Mandat zu erringen. Wie viele Mandate eine Partei auf der jeweiligen Landesliste erringt, hängt davon ab, wie viele Stimmen die jeweilige Partei im Verhältnis zu den anderen Parteien erhält (Verhältniswahl). Die Zweitstimme ist dabei von größerer Bedeutung als die Erststimme, da sie maßgeblich ist für die Verteilung der Sitze im Bundestag.

Den Parteien, auf die bei der Bundestagswahl nicht mindestens 5% der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen entfallen, werden keine Sitze zugeteilt (sog. 5%-Hürde).

Informationen/Quellen:

Weitere Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021 für den Wahlkreis 228 Landshut, wie z. B. Bekanntmachungen, Musterstimmzettel, usw. finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen – Bundestagswahlen“.

Für weitere, überregionale Informationen zu der kommenden Bundestagswahl sowie zu den vergangenen Wahlen verweisen wir auf den Internetauftritt des Landeswahlleiters unter

https://www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen/index.html sowie auf den Internetauftritt des Bundeswahlleiters unter

https://www.bundeswahlleiter.de./bundestagswahlen/2021.html.

Derzeit ist davon auszugehen, dass am Wahltag (26. September 2021) bundesweit noch Pandemiebedingungen herrschen. Bitte beachten Sie die maßgeblichen infektionsschutzrechtlichen Regelungen.

Informationen über die Wahlergebnisse im Landkreis Kelheim:

Über die Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen – Bundestagswahlen“ erhalten Sie am Wahlabend, ab ca. 20:30 Uhr Informationen über das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl für den Landkreis Kelheim. Von vorherigen Anfragen bitten wir abzusehen.

Wir weisen noch einmal daraufhin, dass es sich bei dem Ergebnis für den Landkreis Kelheim lediglich um ein Teilergebnis des Wahlkreises 228 Landshut handelt.


Lukas Sendtner

Pressesprecher

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